Ungebremster Anhänger

  • Hallo! :)


    Ich möchte mir demnächst einen Anhänger leihen, bin mir aber nicht ganz sicher was ich ziehen darf (Führerschein B).

    Vielleicht kann mir hier ja jemand helfen und mal schnell über meine Rechnung drüber schauen.


    Der Anhänger (ungebremst) hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 750kg und eine Nutzlast von 500kg (ergo wiegt der Anhänger 250kg).

    In F.1 (technisch zulässige Gesamtmasse) steht 2585kg und somit sollte ich den Anhänger rein prinzipiell ziehen dürfen (da insgesamt <3500kg).

    Das Auto hat nun allerdings in O.2 (zulässige Anhängelast ungebremst) 450kg stehen und damit ist der Anhänger zu schwer.

    Laut dieser Seite (https://www.bussgeldkatalog.org/anhaengelast/) dürfte ich den Anhänger trotzdem ziehen, allerdings nur mit maximal 200kg beladen (450kg-250kg = 200kg).


    Erste Frage: ist das überhaupt so richtig? :/

    Zweite Frage: ich habe (natürlich) keine Waage für Auto+Hänger und kann damit keine 200kg abwiegen. Wenn ich den Hänger nun einfach belade und es am Ende 300kg werden, ist es dann Fahren ohne Fahrerlaubnis oder ist der Anhänger dann einfach nur überladen?



    Vielen Dank und LG!!! :thumbup:

  • erste Antwort: ja ;)

    zweite Antwort: kommt halt auf den Zweck an - wenn du nur Grünabfälle fahren willst damit halte ich das für machbar das dir 200 kg reichen - solltes du Schotter oder Pflaster fahren wollen sind 200kg gar nichts.

    Abschätzen musst du das hald irgendwie - Sackware oder so kann man ja einfach zählen - was willst du den genau fahren ?


    MfG Michael

  • Der Anhänger (ungebremst) hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 750kg und eine Nutzlast von 500kg (ergo wiegt der Anhänger 250kg).

    Moin Fredo,

    250kg für den Hänger halte ich auch für etwas zu hoch.

    Die ungebremsten Hänger (Kasten mit 35cm hoher Bordwand) wiegen im Schnitt 120-140kg

    Kommt noch ein Spriegel mit Plane darauf, sind es schon mal ca. 40kg zusätzlich

    Weitere Ausstattung (2 Stützen hinten und Stützrad vorn) bringen ca. 10kg auf die Waage.

    Somit liege ich bei Vollausstattung in der Regel bei unter 200kg.

    Es gibt allerdings kleine ungebremste Koffer mit 750er Gesamtgewicht. Die haben schon 350kg Leergewicht.


    Deine Berechnung stimmt soweit.

    Du darfst also 200kg beladen.


    Lt. Deiner Fahrelaubnis B darfst Du 750kg ziehen. Somit sind 300kg Beladung "nur" überladen.

    Die Überladung bezieht sich aber auf das, was Du max. ziehen darst, und das sind dann 450kg.

    100kg zu viel sind bei 450kg schon 23%, und das bringt lt. Bußgeldkatalog schon 95€ und einen Punkt.


    Allderdings solltest Du die Stützlast (Gewicht, mit der der Hänger auf die Kupplung drückt) beachten.

    Sie wird dem Zugfahrzeug zugerechnet. Wenn Du so belädst, dass Du 50kg Stützlast hast (40cm Holzstück und Personenwaage darunter), kann Dein Hänger 500kg wiegen (450kg + 50kg).

    Welche Stützlast Du maximal haben darfst, steht in den Papieren (Handbuch oder COC) Deines Zugfahrzeugs.

    Gute Stützlasten sind zwischen 20kg und dem Maximalwert, aber niemals negativ. Der Hänger darf also nicht von sich aus nach hinten kippen.


    Wie gouglmichl schon schrieb ist es sinnvoll, zumindest überschlagsmäßig mitzurechnen, was Du einlädst.

    Im Zweifelsfall nimm eine Personenwaage beim Beladen.


    Viel Erfolg beim Transportieren!

    Trailer: TPV TL-2EU (Tieflader, 202x107x35, Stahlblech, 750kg) BJ 2018

    Ausstattung: 2 Heckstützen, Stützrad, Flachplane, 620mm Kofferaufsatz

    Hakenträger: Ford Fusion 1.6 TDCi, 66kW, BJ 2007, Schaltgetriebe

    Dirigent: Jurgis, BJ 1962, Mathematik, Mechatronik, Umweltschutz

  • Hi,


    eine Fahrerlaubnis bezieht sich auf eine Fahrzeugklasse. Daran ändert sich auch nichts, wenn ein Fahrzeug dieser Klasse überladen wird. Allerdings sind 200 kg Nutzlast bei einem Wagen mit 2,5 t irgendwie …, na ja ...?! Passt die Ladung denn nicht in den Kofferraum?


    Gruß

    Gerhard

  • Bei einem ungebremsten Anhänger darfst du mit dem B-Führerschein sogar 4,25 T Zug-Gesamtgewicht bewegen, (3,5 T PKW + 0,75 T Anhänger).

    Erst wenn es ein gebremster Anhänger ist darfst du mit dem B-Führerschein nur noch die magischen 3,5 T zugelassenes Zug-Gesamtgewicht haben.

    Aktuell hilft dir das zwar leider nicht, aber es im Hinterkopf zu haben kann auch nicht schaden wenn man mal ein anders Zugfahrzeug bewegen "muss".

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Führerschein_(EU-Recht)


    Mich würde aber mal interessieren welches Auto das ist, da selbst mein Dacia "665" bei O.2 bei nur "1926" in F.1 stehen hat.

  • race13 das ist Blödsinn. Die Bremse hat absolut nichts mit dem Führerschein zu tun. Die Frage ist nur, ob der Anhänger mehr als 750 kg zGM hat oder nicht.


    Es gibt gebremste 750 kg Anhänger und ungebremste 850 kg Anhänger.


    Gruß Niclas

  • Ungebremste 850 kg Anhänger :/.....

    Welche denn ?(...

  • Sind wir ein LKW Anhänger Forum ;).....

    Trotzdem Danke :super: für die Info....

  • Solche Anhänger haben wir öfters da

    Sehr beliebt bei Landwirten

    Kaum ein normaler mittelklasse/Kompakt PKW darf sowas voll beladen ziehen, dem Traktor ists egal :)

    Seat Alhambra 2.0TDI EZ: 08/2019

    Seat Leon ST FR 1.8TSI, EZ: 12/2015 verkauft

    Anssems BSX 1500, EZ: 08/2018

    Schätzle&Co Delkofen PA6, 600kg EZ: 11/1970 in Restauration

    Heinemann HP400, EZ: 1973
    Dethleffs C-Trend 505FSK, EZ 2015 steht zum Verkauf


    "Anhänger sind Herdentiere, eine alleinhaltung ist Anhängerquälerei!"

  • Bei einem ungebremsten Anhänger darfst du mit dem B-Führerschein sogar 4,25 T Zug-Gesamtgewicht bewegen, (3,5 T PKW + 0,75 T Anhänger).

    Ist das hier niemandem aufgefallen oder liege ich da völlig falsch ???


    Pkw + An­hänger mit einem zulässi­gen Gesamt­gewicht über 750 kg, wenn die zulässi­ge Gesamt­masse des Gespanns maximal 3.500 kg beträgt


    Dem COC (EG Übereinstimmungsbescheinigung des Zugfahrzeugs) Pos. 18 oder der Plakette am KFZ ist die

    "Zulässige Gesamtmasser der Fahrzeugkombination in kg" zu entnehmen. Diese setzt sich aus der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs und der zulässigen Gesamtmasse des Hängers zusammen, darf aber bei FS Klasse B 3500kg nicht überschreiten.

    Trailer: TPV TL-2EU (Tieflader, 202x107x35, Stahlblech, 750kg) BJ 2018

    Ausstattung: 2 Heckstützen, Stützrad, Flachplane, 620mm Kofferaufsatz

    Hakenträger: Ford Fusion 1.6 TDCi, 66kW, BJ 2007, Schaltgetriebe

    Dirigent: Jurgis, BJ 1962, Mathematik, Mechatronik, Umweltschutz

  • Ich beziehe mich auf die gleiche Seite wie du und dort steht

    ✓ Pkw + An­hänger mit einer zulässi­gen Gesamt­masse bis maximal 750 kg

    Bremsen werden nicht erwähnt. Ein gebremster 750kg-Anhänger ist also möglich. Gibt es auch zu kaufen, kann aber auch ein abgelasteter Größerer sein.

    Die 100 km/h-Regel wird dann wieder interessant.

  • Es tut mir leid, aber ich kann dem immer noch nicht folgen.

    Der Themenstarter (Fredo) hat FS Klasse B und nicht B96.

    Damit ist das Gesamtgewicht aus PKW und Hänger zusammen maximal 3500 kg.


    Wenn lt. Fahrzeugpapieren das angegebenene Zuggesamtgewicht darüber liegt, ist es durch Klasse B auf 3500 kg begrenzt.

    Der zu mietende Anhänger ist ungebremst und hat bis zu 750 kg Gesamtgewicht.

    Fredos PKW darf ungebremst aber nur 450 kg ziehen.

    Fredos PKW hat ein maximales Eigengewicht von 2585 kg.


    Jetzt beginnt meine Spekulation:

    Bei einem 2,6-Tonner-PKW hat dieser vermutlich eine Stützlast von 100kg.

    Schöpft er dieses bis auf das letzt Kilogramm aus und belädt den PKW mit maximal 2485kg, darf der Hänger insgesamt 550 kg wiegen (100kg Stützlast und 450kg Achslast).

    Damit hat das gesamte Gespann 2485kg + 550kg = 3035kg.

    Ende der Spekulation.


    Fakt ist, dass egal welche Stützlast der PKW hat, diese dem PKW zugerechnet wird und somit keinen Einfluss auf das Zuggesamtgewicht hat.

    Somit steht überhaupt nicht zur Diskussion, ob er nun über 3500kg bewegen darf oder nicht.

    Das spielt erst eine Rolle, wenn er einen gebremsten Hänger benutzt.

    Und ich bin immernoch der Auffassung, dass er mit Klasse B maximal 3500 kg Zuggesamtgewicht fahren darf.

    Und ich bin immernoch der Auffassung, dass er mit seinem PKW und ungebremsten Hänger keine Probleme bekommt, so lange er Stützlast und 450kg Achslast nicht überschreitet.

    Und hätte er Klasse B96, darf dieser PKW mit ungebremsten Hänger auch nicht mehr ziehen.


    Je öfter ich mir Eure Postings durchlese um so mehr komme ich zur Ansicht, dass Ihr Fredo unbedingt einen gebremsten Hänger andrehen wollt. Das stand nicht zur Diskussion.

    Selbst ein gebremster 1000er Hänger würde diese Berechnung noch nicht verändern, da das Gesamtzuggewicht dann mit 3485 kg immer noch unter 3500 kg liegt.

    Trailer: TPV TL-2EU (Tieflader, 202x107x35, Stahlblech, 750kg) BJ 2018

    Ausstattung: 2 Heckstützen, Stützrad, Flachplane, 620mm Kofferaufsatz

    Hakenträger: Ford Fusion 1.6 TDCi, 66kW, BJ 2007, Schaltgetriebe

    Dirigent: Jurgis, BJ 1962, Mathematik, Mechatronik, Umweltschutz

  • man Jurgis, hör auf


    es wurde bereits alles gesagt und zwar RICHTIG


    jetzt kommst Du wieder daher mit Spekulationen


    die bringen uns nicht weiter, nur das GESETZ zählt


    und das Zuggesamtgewicht spielt hier gar keine Rolle, weil das garantiert über 3500 kg liegt