Darf ich so fahren? Ladungsüberstand seitlich (Frankreich)

  • Nabend! Kann mir jemand sagen ob das so in Frankreich auch erlaubt ist. In Deutschland darf ich ja rechts und links je 40cm überstand haben. Ist doch richtig oder? Sind bitte mich eines besseren belehren. Möchten halt zwei Maschine transportieren. Ja jetzt sagt ihr ein größere Anhänger wäre von Vorteil, stimmt. Habe ich aber nicht. Es wird auch sehr selten vorkommen, das zwei drauf sollen. Danke anhaengerforum.de/attachment/33748/

    anhaengerforum.de/attachment/33749/

  • Hallo Eduard,


    dass man in Deutschland die Ladung grundsätzlich jeweils 40 cm seitlich überstehen lassen kann, ist nicht ganz richtig bzw. nur die 1/2 Wahrheit....

    Die Gesamtbreite (Anhänger inkl. seitlich überstehender Ladung) darf die 2,55 m nicht überschreiten...


    Die 40 cm, die Du wahrscheinlich im Hinterkopf hast, bezieht sich auf die Kennzeichnungspflicht .....

    Das heißt, wenn die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten hinaus ragt, ist dass kenntlich zu machen, und zwar seitlich höchstens 40 cm von ihrem Rand und höchstens 1,50 m über der Fahrbahn nach vorn durch eine Licht.


    Wie das in Frankreich ist, weiß ich leider nicht....


    Gruß Jens

  • Ok. Über 2,55m komme ich ja nicht drüber. Frage halt weil in Österreich, Schweiz usw. Muss man ja sogar am Fahrradträger eine Warntafel montiert haben

  • Beim seitlichen Ueberstand sollte es im EU-Ausland keine Unterschiede geben. Das waere sonst bei den Bootsanhaengern ein grosses Thema. Ich hab davon noch nie was gehoert. Nur beim Ueberstand vorne und hinten gibt es kleine Unterschiede.


    Warntafeln an ueberstehenden Fahrraedern sind nur in Italien und Spanien vorgeschrieben. Die Streifen muessen allerdings jeweils andere Breiten haben! Siehe https://www.fahrradtraeger-ahk.com/warntafel-fahrradtraeger :/

  • Beim seitlichen Ueberstand sollte es im EU-Ausland keine Unterschiede geben. Das waere sonst bei den Bootsanhaengern ein grosses Thema. Ich hab davon noch nie was gehoert.


    Gerade bei Booten ist das ein Riesenthema.
    Hierzulande, innerdeutsch, kann man mit Ausnahmegenehmigung ja bis 3m Überbreite trailern.
    Bei uns geht das relativ einfach und kostengünstig.

    Aber wenn man du mit so nem 3m breiten Teil nach Italien, Slowenien, Kroatien und co. möchtest, dann hast du gelitten.
    Da gehts dann teilweise nur mit Polizeibegleitfahrzeug usw. usf.

    Bis 2,55m sehe ich das aber auch als unproblematisch an, sofern die lokalen Kennzeichnungspflichten wg. überstehender Ladung eingehalten werden.
    Ich würde da einfach mal beim ADAC anrufen oder noch besser ne schriftliche Anfrage stellen speziell für Frankreich.

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel

  • Na ja......

    Wenn das bei Dir 40cm sind :weglach::weglach::weglach:....

    Spaß beiseite...

    Das sollte innerhalb der EU problemlos funktionieren....

    Gruß Jens

  • Na ja......

    Wenn das bei Dir 40cm sind :weglach::weglach::weglach:....


    Naja, einmal damit angefangen, muß er wohl dabei bleiben, vor allem, wenn die Frau hier auch mitliest... :weg:

    Manche Menschen sind wie Lavalampen. Sie sind nicht besonders helle, aber es macht Spaß, ihnen zuzuschauen.

  • Aber... in der Schweiz darf nicht 1 einziger Zentimeter seitlich über den Rand schauen. Also ist Hänger und Ladung genau gleich.

    Und... die Notbremsleine muss an der AHK eingehängt sein.

  • Aber... in der Schweiz darf nicht 1 einziger Zentimeter seitlich über den Rand schauen. Also ist Hänger und Ladung genau gleich.

    Und... die Notbremsleine muss an der AHK eingehängt sein.



    mag gut sein

    deshalb bleiben wir ja hier in D

    auch schon genug kuriositäten vorhanden