Seit Jahrzehnten falsche Reifengröße?

  • Hallo alle zusammen,


    ich habe mich hier angemeldet, da ich mit meinem Latein am Ende bin und einfach nicht mehr weiter weiß.


    Vor ca. einem Monat habe ich von einem Bekannten einen Anhänger abgekauft.
    Leider hatte dieser schon seit knapp 2 Jahren keinen TÜV mehr und so bin ich dann direkt hingefahren und es hätte auch alles gepasst außer der Reifengröße.


    Beim TÜV sagte man mir, dass ich laut Fahrzeugschein nur 155 S R 12 montiert haben darf, es waren aber 175/65 R14 drauf.

    Ende vom Lied: Kein TÜV.


    Nachgefragt beim Verkäufer, der sagte mir dass er das nicht versteht, da diese Reifen von Anfang an drauf waren und er hatte den Hänger damals neu gekauft.

    Irgendwelche Unterlagen die diese Reifen zulassen hatte er aber nie.


    Meine Frage nun: Gibt es irgendwelche Unterlagen, die ich anfordern kann, auf denen die Größe eingetragen ist?

    Und wenn ja, wo bekomme ich sie?


    Bin für jeden Tip dankbar, ich brauche den Hänger verdammt dringend für die kleine Landwirtschaft.


    Hier die Daten, die ich habe:


    Fabrikat: Anhänger Westfalia
    Typ: 123 007
    Fahrgestell-Nr.: 186 834
    zul. Gesamtgewicht: 1600kg
    Leergewicht: 340kg
    Baujahr: 1978


    Falls es hilft, es sind 2 Achsen und er ist gebremst.


    Sollte mir jemand helfen können, wäre ich unendlich dankbar!


    Liebe Grüße

  • Hallo Sandro,


    Madde wird helfen....(Martin .... das 10. Bier ist Dir sicher).


    Und für den Rest der Mannschaft :foto::foto::foto:.....


    Gruß Jens

  • Man müsste halt mal in die Bremsenzuordnungsberechnung reinschauen. 175/65-14 hat einen um 15mm größeren Reifenhalbmesser, also auch einen größeren Abrollumfang.


    Falls die Werte noch innerhalb des Toleranzbereichs liegen, wird dir der (oder ein anderer) TÜVer die 175er problemlos eintragen. Wir reden nur von ca. 5% Abweichung, das ist nicht viel.

    Köper ex-Kastenanhänger Bj. 1973, 2019 Totalumbau auf Plattform (2,75x1,50), 1200 kg zGG

    HP 300.01 mit Deichselverlängerung 300.95 (Sanierungsfall, demontiert), 300kg zGG

    HP 500.01/01 mit Deichselverlängerung 500.95, 500 kg zGG, künftige Alltagshure

    BMW 525iA touring LPG, 1900 kg zgAL

    Suzuki Freewind XF650 (verkauft)

    BMW K75, Bj. 88 CafeRacer Umbau

    MZ TS 150 mit A1- bzw. B196-freundlichen 125 ccm plus eine weitere TS 150 (derzeit demontiert)

  • Madde wird helfen....(Martin .... das 10. Bier ist Dir sicher).

    An dieser Stelle sei zu erwähnen, dass ich keinen Alkohol trinke, von dem her muss die Mannschaft einspringen.


    Jetzt müssen wir mal n bisschen weiter ausholen.


    Mit den von dir gemachten Angaben (Leergewicht und zGG) ergibt sich die Ausführung A3 lt. Erstgutachten.

    IMG_0065.PNG

    IMG_0067.PNG


    Bereifung hier: 6,00-12/6 PR


    1979 wurde dann ein Nachtragsgutachten erstellt, bei welchem unter anderem noch mehr Reifen eingetragen wurden.


    IMG_0066.PNG


    Gutachten wäre übrigens die 9303 mit Nachtrag 1; kommt so n TÜVler aber auch ran, wenn er seine schlaffen Finger mal etwas bemüht.

  • Ich danke euch beiden für die schnelle Antwort!


    Madde, heißt das, dass ich den Hänger also mit den 14 Zoll Reifen fahren darf?

    Genügt es, wenn ich die beiden Bilder ausdrucke und beilege?


    Du bist auf jeden Fall der Wahnisnn! Dafür zeige ich mich gerne erkenntlich, lass es mich wissen wenn es etwas gibt <3

  • Martin, was denkst Du? Da steht ja ein 82er Verhältnis. Tragen die den 65er ein? Strenggenommen ist der 175(82)-14 aus dem Gutachten ja noch dramatisch höher, also der 65er liegt viel näher am originalen 12-Zöller und damit auf jeden Fall innerhalb der Toleranz....

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  • Ich sehe da zwar viele erlaubte Reifengrößen, aber keine genehmigten 175/65 R 14.

    Falls es keinen weiteren TÜV-Nachtrag gibt, musst die Bereifung abnehmen lassen.

  • Ja, sind nicht explizit zugelassen, sollten aber problemlos nach §21 eingetragen werden können ...

    und das muss auch gemacht werden, wenn man legal unterwegs sein will.

    Manfred

  • Meinem Stand nach gibt es kein weiteres Nachtragsgutachten, welches die Reifengröße beinhaltet, folglich eintragen lassen und ja, die 65er kommen näher an die 12 Zoll ran.

  • Mal ne Frage am Rand:


    Meines Verständnis nach spielt die 5% Abweichung nur bei Zugfahrzeugen wegen dem Tacho eine Rolle. Also: will ich einen Reifen fahren (eingetragen bekommen) der mehr als die 5% Abweichung hat, muss das Tacho angeglichen (oder zumindest überprüft) werden.


    Von dem her müßte man doch auf den Anhängern alles eingetragen kriegen, was größenmäßig passt (breite, schleiffrei,...) oder lieg ich da falsch?

  • Bei ungebremsten Anhängern hast du völlig recht, das ist das egal.


    Bei gebremsten Anhängern spielt aber der dynamische Reifenhalbmesser in Bezug auf die Bremse und die Bremswirkung eine große Rolle. Kennst das Spiel mit den Hanteln auf nem Drehstuhl? Genau darum geht es!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Nein,

    DAS

    muss nicht berechnet werden. Es steht in der Bremsenzuordnungsberechtigung, in welchem Intervall Reifenhalbmesser sich bewegen müssen. Alle Reifen, deren Halbmesser innerhalb dieses Intervalls liegen, sind zulässig.

    Natürlich unter der Voraussetzung, dass auch deren Traglastindex und Geschwindigkeitsindex zum Anforderungsprofil passt.

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  • das muß schon berechnet werden, deshalb heißt dieses Ding auch


    Bremsenzuordnungsberechnung


    in dieser gibts kein von bis, die ist immer nur für eine Größe, und muß für jede Reifengröße neu berechnet werden


    ein guter TÜVtler weiß aber aus Erfahrung das z.B. bei ner 20-2425 er Knott Bremse, Reifen von 10 bis 15 Zoll in der Regel passen

  • Das macht aber keiner, weil es keinen Sinn ergibt und Mehraufwand bedeutet.


    Wenn ich einen hypothetischen 195/50-10 berechne und der passt und z.B. einen ebenso hypothetischen 205/65-15 berechne und der auch passt (zu dieser Bremse und zu dieser AE), dann kann ich mir die Berechnung der 12-, 13- und 14-Zöller sparen. Die können dann nämlich nichts anderes tun als auch zu passen, weil deren rdyn im Intervall liegen.


    Mir wurde von einem Ingenieur bei Nieper eine auf den maximal möglichen rdyn berechnete Zuordnung angefertigt und darin zusätzlich der minimale rdyn aufgeführt. Da ist überhaupt keine konkrete Reifendimension drin, weil das auch gar nicht vonnöten ist. Ein 185/80-14 ist eben aus Sicht der Bremse haargenau dasselbe wie ein 205/60-15 (falls es den gibt).


    In diesem Dokument steht ganz klar ersichtlich drin: von - bis.

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  • So und nicht anders. 8):thumbup:

    War bei mir beim Barthau genau so.


    Das mit den ~+2/-5% (etwa-Wert, variiert auch je nach Prüfer, gerade bei Anhängern) hat einfach nur den Vorteil dass man dann KEINE Bremsberechnung braucht, da die Prüfer immerhin diesen geringen Spielraum gewähren, dass bei dieser Toleranz das Bremssystem so-oder-so auch passt.