Umbau transportanhänger

  • Moin und einen netten Gruss aus Hannover. Ich habe einen Kfz-Transportanhänger (2,2 to) Screenshot_20190326-144622.jpgIMG_20190326_144829.jpgvon Fuhrmann. Nun habe ich von einem Freund seine Seitenwände angeboten bekommen. Vorne und hinten passt, die Seiten müssten je um 20 cm gekürzt werden.

    An den Ecken des Hängers wäre es durchaus möglich die passenden Gegenstücke für die Seitenwände stabil anzubringen. Nun meine Frage: Abgesehen von dem technischen Aufwand, was muss ich tun (z. B. TÜV, Gutachten, etc) um dort ausser Autos auch mal Schrott oder Baumaterialien transportieren zu können? Darf man überhaupt abnehmbare Seitenwände anbauen ohne die Eigenschaft als "Anhänger für Fahrzeugbeförderung" zu verändern? Es würde mir derbe helfen wenn ich mir einen Hänger sparen könnte. Sorry, ich bin hier absoluter Neuling :saint:

  • Darf man überhaupt abnehmbare Seitenwände anbauen ohne die Eigenschaft als "Anhänger für Fahrzeugbeförderung" zu verändern?

    Ja, ... es sollen sogar schon Anhänger mit festen Seitenwänden und Dach für die Fahrzeugbeförderung gesehen worden sein :biggrins:


    Ich persönlich würde dann versuchen, den Anhänger beim TÜV auf einen "normalen Kastenanhänger" umschlüsseln zu lassen.

    Wegen dem Schrott und der Baumaterialien, die du fahren willst.

    Es gibt da eigenartige Menschen bei der "Rennleitung".


    Manfred

  • Hallo Wechselhänger,

    wenn die Plz stimmt sind wir ja fast Nachbarn....

    Schick mir mal per PN Kontaktdaten von Dir....

    Dann sollten wir schmerzfrei eine Lösung finden...

    Gruß Jens

  • Moin auch!

    Ich habe mich mal intensiv mit dem Thema "nachträglicher Aufbau einer Dachreling auf ein Autodach" beschäftigt und von TÜV und Polizei die Aussage erhalten:

    Alles, was mit Klemmen und Schrauben befestigt wird, gilt als "Gepäck". Alles, was fest verbunden ist (geschweißt, genietet, geklebt) muss abgenommen und/oder eingetragen werden. Wird eine Dachreling in für Gepäckträger vorgesehene Muttern im Dach geschraubt, bedarf es keiner Abnahme und man muss nur die maximale Dachlast und Transportsicherung beachten.


    Ich vermute, dass sich diese Regelung auch auf Umbauten an Hängern zutrifft. Wenn Du die Bordwände also abnehmbar lässt, kannst Du diese zur nächsten Hauptuntersuchung einfach abnehmen. Du als Führer des Fahrzeugs bist dafür verantwortlich, dass das "Gepäck" ordnungsgemäß gesichert ist.

    Vielleicht hat ja hier jemand widersprüchliche Aussagen von der Rennleitung. An diesen Erfahrungen wäre ich auch interessiert.


    Gruß von Jurgis

    Trailer: TPV TL-2EU (Tieflader, 202x107x35, Stahlblech, 750kg) BJ 2018

    Ausstattung: 2 Heckstützen, Stützrad, Flachplane, 620mm Kofferaufsatz

    Hakenträger: Ford Fusion 1.6 TDCi, 66kW, BJ 2007, Schaltgetriebe

    Dirigent: Jurgis, BJ 1962, Mathematik, Mechatronik, Umweltschutz

  • Ich hatte das Thema "Ladung" in meinem Ladekran Thread schon ausführlich besprochen...

    Genau das Gleiche hat mir mein TÜV Prüfer auch gesagt.....

    Geklemmt = Ladung.....

    Da ich aber nicht davon ausgegangen bin bzw. mir nicht sicher bin, ob die :police: das auch so sieht, habe ich mir den Kran eintragen lassen....


    Der TÜV Prüfer ist garantiert nicht in den Momenten erreichbar, wo die Rennleitung mit mir spricht...;)


    Recht hast Du aber...