Bootsanhänger auf Bootsanhänger transportieren

  • Hallo,


    es könnte sein, dass ich ein Boot kaufe, welches 200 km entfernt auf einem Hänger ohne TÜV und ohne Zulassung steht, der aber fahrbereit sein soll.

    Nun ist das Problem wie ich Boot und Hänger zu mir nach Hause bekomme.

    Die Illegalen Möglichkeiten kenne ich, einfach anhängen und fahren, das Kennzeichen von meinem ähnlich großen Anhänger nehmen und dranhängen .....
    Einen Hänger mieten wollte ich auch nicht, da das was zu bekommen ist mit dem es sicher geht viel zu groß und zu teuer sind.

    Bliebe die Möglichkeit den "neuen" Hänger samt Boot auf meinen Bootshänger (hat keinerlei Auflagen montiert) zu verladen. Gewichtsmäßig sollt das auch noch ausgehen,

    Boot wiegt 360, mein Hänger 185 (750 kg ungebremst) - blieben 205 kg für den anderen Anhänger (gebremst zGG 800).

    Hat jemand schon mal so etwas gemacht? Notfalls könnte man ja auch die Räder von dem zu verladenden Anhänger abmontieren usw.


    Für Erfahrungen, Tipps und Hinweise wäre ich dankbar.


    Grüße


    Volker

    Grüße


    Volker

  • Warum nimmst du nicht ein Überführungskennzeichen???

    Wenn du es von deiner Versicherungs nimmst, wird dir später die kosten von dem Überführungskennzeichen verrechnet.

    Ansonsten bezahlst du für 5 Tage und gut ist.

    MfG Manuel

  • Ohne gültige HU gibt's kein Kurzkennzeichen.

    Ausnahme: Fahrt zur Prüfstelle im Zulassungskreis, aber nicht bei 200 km Entfernung

  • Bliebe die Möglichkeit den "neuen" Hänger samt Boot auf meinen Bootshänger (hat keinerlei Auflagen montiert) zu verladen. Gewichtsmäßig sollt das auch noch ausgehen,

    Boot wiegt 360, mein Hänger 185 (750 kg ungebremst) - blieben 205 kg für den anderen Anhänger (gebremst zGG 800).

    Hat jemand schon mal so etwas gemacht

    Wie möchtest Du denn das Boot samt Anhänger auf Deinen Trailer bekommen?

    Glatte Flächen wo was rollen kann werden sicherlich nicht vorhanden sein...

    Kennst Du keine Werkstatt, welche Dir Ihr 06er Kennzeichen leiht?

  • Bliebe die Möglichkeit den "neuen" Hänger samt Boot auf meinen Bootshänger (hat keinerlei Auflagen montiert) zu verladen.

    Solange du ein schwarzes Kennzeichen an deinem Trailer hast, sehe ich keine Probleme. Es muss nur alles sicher miteinander befestigt sein. Die Gewichte stimmen auch, fraglich ist noch die Last auf der Kupplung. Habe schon ähnliches gesehen, nur war der aufgeladene Hänger ein einfacher Slipwagen.

  • Hallo,

    vielen Dank schon mal für die diversen Tipps.

    Mein Bootsanhänger hat natürlich ein grünes Kennzeichen, aber schließlich transportiere ich ja ein Boot, wenn es von den Maßen her geht sehe ich darin kein Problem.

    Wahrscheinlich muss ich erst den "neuen" Hänger auf meinen hochziehen und fixieren, dann kommt das Boot ganz zuletzt wieder darauf anders wird es nicht gehen.

    Das mit dem 06er Kennzeichen wäre natürlich viel bequemer das könnte ich noch probieren, aber wie sieht es da mit dem TÜV aus?


    Grüße


    Volker

    Grüße


    Volker

  • Mein Bootsanhänger hat natürlich ein grünes Kennzeichen, aber schließlich transportiere ich ja ein Boot,

    Nein, du transportierst einen Anhänger für das Boot. Schon wenn du irgendein Material im Boot auf dem Trailer mit grünem Kennzeichen mitführst, das nicht für das Sportboot benötigt wird, verlierst du die Steuerbefreiung. Ein Zelt oder selbst persönliches Gepäck reicht schon für eine Steuerhinterziehung aus. Auf Sportbootforen findest du regelmäßig Berichte dazu.

  • Am besten ist die Trailervariante;)

    Genau! Kein Schmu mit geliehenen Kennzeichen, fehlender Hu etc.

    Dort gut sichern und der Neuerwerb kommt sicher - und ohne böses Überraschungen - nach Hause.

  • Ist eigentlich auch schmu, denn für sowas ist sie nicht gedacht.


    Jens, du müsstest dich doch mit den versicherungsbedingungen auskennen ;)

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Benni genau deshalb wäre es auch eine Überführungsfahrt die an mich delegiert worden ist...

  • 06er kennzeichen "darf nicht verliehen werden!"

    ist nur für probefahrt oder überführungsfahrt durch den halter des kennzeichens bzw durch einen beauftragten

    zweckendfremdung des 06ers kann zu verlust des selbigen führen

  • 06er kennzeichen "darf nicht verliehen werden!"

    ist nur für probefahrt oder überführungsfahrt durch den halter des kennzeichens bzw durch einen beauftragten

    zweckendfremdung des 06ers kann zu verlust des selbigen führen

    und was habe ich gesagt....????;)

  • Um die Theorien noch etwas vorantreiben:

    Fahrtauglich bedeutet nicht automatisch verkehrssicher.


    Rotes Händlerkennzeichen (06er) würde ich keinem verleihen, dem ich nicht auch meinen Sohn zum beaufsichtigen geben würde. Hab von 2012 bis 2017 entsprechende Kennzeichen bei einer meiner Firmen gehabt und die Entwicklung gesehen. Die Zulassungsstelle ist beim Eintrag im Fahrtenbuch von "betriebsfremden Personen" von Jahr zu Jahr empfindlicher geworden.

    Braucht für die Überführung mit Händlerkennzeichen auch einen verkehrssicheren Zustand des Fahrzeugs. Rote Nummern heißt nicht automatisch Freifahrschein.


    Jetzt gibt es noch die Option Kurzzeitkennzeichen.

    Du kannst vor Ort auch ein Kurzzeitkennzeichen beantragen und bei der nächsten Prüfstelle den Anhänger zur Hauptuntersuchung vorstellen.

    Die entsprechende Beschränkung, dass das Fahrzeug nur im hiesigen bzw. nächstgelegenen Landkreis zur Prüfstelle vorgefahren werden darf, entfällt nach erfolgreich bestandener HU. Dann darf man auch Probe- und Überführungsfahrten durchführen. So besagt es zumindest die Internetseite meines Landratsamts hier.


    Wo steht denn das ganze Zeug genau?