Quizfrage 100 km/h Zulassung

  • Hallo Community,


    nach Kommunikation mit der DEKRA wurde mir eine Auskunft zur 100 km/h Zulassung mitgeteilt, die ich NICHT nachvollziehen kann.
    Ich sage die Antwort von der DEKRA noch nicht, ich möchte vorher mal Eure Meinungen dazu wissen.
    Hier die Daten:


    Leermasse meine Zugfahrzeuges: 1615 kg
    Leergewicht meines potenziellen neuen Hängers: 325 kg
    Der Hänger ist ein 750kg Hänger ungebremst. Alle 100 km/h Voraussetzungen erfüllt der Hänger und wird mit 100 km/h Bescheinigung ausgeliefert.


    Der Hänger soll und muss natürlich abgelastet werden.


    Die Fragen:
    Ist eine 100 km/h Zulassung möglich?
    Wenn ja, auf welches Gewicht müsste der Hänger abgelastet werden?


    Ich bin gespannt...

  • Leergewicht mal 0,3, wie schon gesagt.


    Die Verordnung ist in dem Punkt ganz klar.


    Du kannst ihn auch ohne Ablastung mit 750 kg GG auf 100 km/h zulassen, nur nutzt dir das nichts.

  • Hallo


    Zitat


    Ist eine 100 km/h Zulassung möglich?


    JA, 100%ig (wenn der Rest passt, Achse, Reifen, Alter)


    Zitat

    Wenn ja, auf welches Gewicht müsste der Hänger abgelastet werden?


    überhaupt nicht, wenn das Zugfahrzeug schwer genug ist


    in deinem Fall, wenns Auto zu leicht ist, eben das Leergewicht x 0,3


    alles andere was dir die Dekra erzählt wäre Blödsinn


    Gruß Mani

  • Danke für Eure Antworten..das sehe ich genauso!


    Hier nun die Aussage der DEKRA:


    [FONT=&quot]Die Masse des ziehenden Fahrzeuges muss mind. 1667 kg betragen um den Anhänger mit 100 km/h ziehen zu dürfen.[/FONT][FONT=&quot] [/FONT]
    [FONT=&quot]Die sagten, dass der Anhänger also keine 100 km/h Zulassung bekommen kann bei dem ziehenden Fahrzeug. Das Leergewicht brauchten die dort zur Berechnung nicht. Es wurde noch nachgefragt, aber das spielt keine Rolle sagten die.[/FONT]


    Die Recherche hat mein Anhängerverkäufer durchgeführt als ich fragte ob dieser eine Ablastung durch den TÜV vornehmen kann. Daraufhin hat dieser extra bei der DEKRA angerufen und mir diese Nachricht so übermittelt.

  • Man muss unterscheiden zwischen der 100 km/h Zulassung und danach, ob man später auch die 100 fahren darf.


    Ungebremst mit 100 km/h kann man mit einem normalen PKW vergessen, außer es wird tatsächlich nur Gras oder sowas gefahren, es bleibt kaum Nutzlast übrig.

  • Ja es bleiben in diesem Rechenbeispiel 159,5 kg übrig, die man transportieren könnte.
    Das reicht für meine Fälle, aber darum geht es ja nicht.


    Es geht um die Falschaussage der DEKRA.

  • Könnt ja wieder sagen; "Tal der Ahnungslosen" wie vor über 25 Jahren :raeusper:.
    Ich habe erst vor einigen Tagen einen ungebremsten 750kg Anhänger angemeldet. Auf der Zulassungsstelle habe ich automatisch ein 100km/h-Schild incl. Eintragung in die Zulassung bekommen.
    Der Dame hat es gar nicht interessiert ob ich überhaupt ein Auto habe.


    Ansonsten zur GTÜ, KÜS, TüV und wie die noch alle heißen (die dürfen das auch alle) und den Anhänger entsprechend ablasten. Anschließend zur Zulassungsstelle und die Papiere klar machen. Wenn es eine CoC-Bescheinigung gibt und dort die 100km/h vermerkt sind, dann brauchst du noch nicht mal für diese Abnahme bei GTÜ, K... usw. bezahlen.
    Wenn es ausreicht, dann auch direkt auf 400kg ablasten. Wenn es 401kg sind, dann bist du in der nächsten Steuergruppe bis 600kg (wird alle 200kg teurer).
    Aber schon komisch, dass ein 750er schon 325kg Leergewicht hat. Na gut, könnte ein Koffer sein.


    Das Leergewicht des Anhänger spielt keine Rolle - so lange du nicht auf weniger ablasten möchtest.

  • Leergewicht meines potenziellen neuen Hängers: 325 kg
    Der Hänger ist ein 750kg Hänger ungebremst. Alle 100 km/h Voraussetzungen erfüllt der Hänger und wird mit 100 km/h Bescheinigung ausgeliefert.


    ...d.h. du hast ihn noch nicht, ja?! Ebenso Quizfrage: Warum nicht 'nen Gebremsten?! ;)


    Gruß Jonas

  • Ich habe erst vor einigen Tagen einen ungebremsten 750kg Anhänger angemeldet. Auf der Zulassungsstelle habe ich automatisch ein 100km/h-Schild incl. Eintragung in die Zulassung bekommen.

    dito


    Der Dame hat es gar nicht interessiert ob ich überhaupt ein Auto habe.

    Das geht die Dame ja auch gar nichts an!
    Wobei schon schön wäre, wenn sie einen unbedarften Bürger nicht so in eine Falle schickt. Entweder sind die Damen dort wirklich so unbedarft, oder sie sind angehalten die 9€ für das 100er-Bapperl einzunehmen.


    Gruss georg123

  • Die Situation spielte sich nicht im "Tal der Ahnungslosen" ab, sondern in Niedersachsen, weil ich dort den Hänger kaufen möchte und der Verkäufer für mich eigentlich gleich die Ablastung vornehmen sollte, so wie es bei meinem letzten Hänger (mit genau den gleichen Voraussetzungen) ohne Probleme möglich war.


    Es gibt noch Neuigkeiten, ich habe gefragt, welche Daten denn die DEKRA zur Ermittlung ob eine 100km/h Zulassung möglich ist, nötig waren.
    Die Antwort:
    [FONT=&quot]Q, F und G-Werte aus dem Fahrzeugschein[/FONT]


    Kann das denn sein?


    Wenn ich den Hänger kaufe, werden mir erst die Papiere zugeschickt, damit wollte ich dann den Hänger anmelden, Kennzeichen prägen und damit dann den Hänger abholen fahren, damit ich mir das Kurzkennzeichen spare...nun muss ich wohl anschließend nochmal zum TÜV und ann NOCHMAL auf die Zulassungsstelle um die Ablastung eintragen zu lassen??

  • Q = Leistungsgewicht in kw/kg (nur bei Krafträdern)


    :weglach:


    Das Tal der Ahnungslosen liegt dann ab jetzt halt in Niedersachsen.


    Nochmal: die 100er Zulassung hat nichts mit dem Zugfahrzeug zu tun, sie erfolgt einzig und allein aufgrund der technischen Gegebenheiten des Anhängers.


    Ob Du die 100er Zulassung dann auch in Anspruch nehmen darfst, ist vom Zugfahrzeug abhängig.
    Vielleicht denkt die Dekra, es gäbe immer noch eine Gespannbindung?

  • Moment, es ging ja nicht um die 100km/h Zulassung sondern um die Ablastung des Hängers...die haben ja gesagt, mit meinem Zugfahrzeug wäre keine Ablastung in Verbindung mit der 100km/h Zulassung möglich, weil das Zugfahrzeug dann 1667kg wiegen müsste...:kratz:

  • Wenn man die Sache mal mit gesundem Menschenverstand betrachtet, könnte man eigentlich die Frage stellen: Was macht die "Ablastung" eigentlich für einen Sinn?


    Wenn es um den Sicherheitsaspekt geht, nicht mit einem "leichten" Fahrzeug schwere Lasten mit 100km/h zu transportieren, brauch ich doch keine "Ablastung".


    Ich könnte doch einfach sagen, ich transportiere eben nicht mehr als 159kg und fahre eben 100km/h mit dem Anhänger?
    Wozu brauche ich dann eine Ablastung? Es geht dabei nur darum, dass Polizeitbeamte bei einer Kontrolle nicht rechnen müssen, oder? Ein Schelm wer böses dabei denkt :)

  • Das geht den Herren Sachverständigen gar nichts an was du damit machen möchtest. Du möchtest eine Leistung und honorierst dafür - fertig. Deshalb schrieb ich ja, dass du bis aufs Leergewicht ablasten könntest. Du kannst den Anhänger mit Werbung bemalen und benötigst keine Nutzlast.
    Sage deinem Händler das Gesamtgewicht (weiter oben berechnet), welches du eingetragen haben möchtest und er soll machen.
    Wenn er das nicht hinbekommt, zahlt er Steuern fürs falsche Gewerbe.


    Rechnen bei :police: war noch nie die Stärke. Mich hatten Sie damals mal mit einer 250er MZ angehalten und ich war erst 17 (noch einige Monate bis 18). Der hatte nur die Jahre gerechnet und war zufrieden - ich hatte ja schon die Klasse A (aber mit Einschränkungen).

  • nun, es geht den mann von der dekra schon was an, in wie fern das fahrzeug noch nutzbar ist. Ich kenne es so, dass man üblicherweise 20 nutzlast erhalten muss. Anderenfalls müsste man einen nachweis erbringen, das die geringe nutzlast ausreicht. Möchte man ihn als werbeanhänger nutzen, würde das eventuell bedeuten, das man ihn nicht mehr zum transportieren von ladung einsetzen darf....


    In deinem Fall, gehe ich davon aus, das der man von der dekra nicht unter 500kg zgg gehen möchte, wegen der nutzlast, und daher kämen die 1667kg.


    Im übrigen muss man für die 100km/h auch die anhängelast beachten. Aber das sollte hinhauen....