Unterschied zwischen Beweglich und Montiert

  • Hallo zusammen


    habe heute beim TÜV ein Motorradanhänger
    gesehen der nur aus Achse und Motorradschiene
    bestand.


    Das beste war aber, das die Auffahrrampe und
    der Lampenträger ein Teil war.


    Heißt: Ein Alu U-Profil war an der Schiene ein gehangen.
    Auf der Unterseite waren sowohl die Rückleuchten
    als auch die 3 Eckrückstrahler angeschraubt.


    Das ganze war mit einem 7 Pol Stecker und Dose
    zu trennen um das Teil als Auffahrrampe zu nutzen.


    Mist, hatte keine Cam dabei um Bilder zu machen.


    Also, besagtes Teil wird mit 2 Flügelmuttern am Rahmen
    mittels einer halben Umdrehung befestigt.
    Von den Kotflügel aus wurde ein Rundeisen (6 oder 8 mm)
    welches an den Enden um 90° Gebogen war zusätzlich in
    Position gehalten und mit einem Spint gesichert.


    Nun meine Frage: " Das Teil ist doch Beweglich?"
    Aber an Beweglichen Teilen darf ja keine Lichttechnische
    Sachen angebracht sein.
    Wieso darf er das dennoch?
    Hatte keine Gelegenheit vor Ort zu fragen.


    Ist das nun erlaubt weil das Teil Montiert wird?
    Meine mit den beiden Schnellverschlüssen und den Stangen?


    Fand die Sache klasse und würde das auch gerne so
    an dem kleinen 400kg Anhänger umsetzen.


    VG
    Alex



    So in etwa wie dieser hier den ich gerade gefunden habe:


    http://www.anhaenger-wolf.de/f…/bilder/followme_0110.jpg

  • Mini Bausatz:

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    EDIT: So was? http://www.anhaenger-wolf.de/followme.html

  • Hallo Brösel


    den kenne ich, löst aber mein Problem nicht.


    Meine Überlegung geht dahin:


    Ein U-Profil welches an 2 Rohre geschweißt werden
    die dann am Anhänger eingesteckt werden und
    mit Splinte gesichert werden.


    Die Rohre sind auf der Rückseite vom U-Profil
    wo ja auch das Nr.Schild und die Beleuchtung befestigt ist.
    Das ganze mit einem Stecker und Dose versehen.


    Wenn ich die Splinte raus ziehe, den Stecker abziehe,
    das U-Profil aus den Rohre ziehe, rumdrehe und als
    Auffahrrampe verwenden kann.


    Nach dem Aufladen eben alles zurück und fertig.


    Ist das so erlaubt? B.z.w. würde das durch den TÜV gehen
    und muss das eingetragen sein?


    VG
    Alex

  • Hmmmm, kann mir da keiner was zu schreiben?


    Zudem habe ich eine weitere Frage:


    Der kleine hat das Baujahr 1968,
    spielt das eine Rolle wenn ich das wie oben
    beschrieben, löse?


    VG
    Alex

  • Wenn man es aber ganz genau nimmt, reicht es den Lichtbalken mit einer (nicht werkzeuglos zu lösenden) Schraube fixiert, dann gilt er nicht als abnehmbar.
    Ich kann ja bei vielen Anhängern den Lichtbalken abschrauben, auch wenn dies mit mehr oder weniger Aufwand verbunden ist...

    Grüße
    Andy

  • Hallo Andy


    Zitat

    Ich kann ja bei vielen Anhängern den Lichtbalken abschrauben, auch wenn dies mit mehr oder weniger Aufwand verbunden ist...


    da muß ich Dich auch enttäuschen, selbst wenn ihn wegschrauben könntest, hängt er immer noch an den Kabeln


    und wenn jetzt meinst, da mach ich nen Stecker drann


    naja so doof sind die beim TÜV auch ned, das der den Stecker nicht sieht, und dann erstmal fragt was das soll


    Außerdem ist der Aufwand dann viel zu groß


    Gruß Mani

  • Hallo Mani,


    was der TÜV sieht und was er sagt ist erst einmal zweitrangig, solange es legal ist. Außerdem kann man das Kabel auch einfach lang genug machen, damit man es nicht trennen muss.


    Ich hatte das mal beim einem Wohnmobilumbau eines T4, da war eine herausnehmbare Küche montiert, was bei einem Wohnmobil nicht sein darf. Eine einzige Schraube die sich nicht werkzeuglos lösen lies hat gereicht, dass das Teil nicht mehr als Ladung sonder zur Ausstattung zählt.


    Da es diese Anhänger ja zu kaufen gibt, muss es eine Lösung dieses Problems geben und wenn es eben auf Umwegen gelöst wird.


    Grüße
    Andy

    Grüße
    Andy

  • Hallo Andy


    GENAU das ist auch mein Gedanke.


    In Deutschland ist es eben von Bedeutung
    wie man es macht/löst.


    Da bei diesem Anhänger den ich gesehen habe
    (rege mich immer noch auf das ich keine Bilder gemacht habe)
    war ja die Licht Leiste "NUR" mit 2 Schnellverschlüsse
    montiert und zusätzlich mit 2 am Kotflügel befestigte
    "Stangen" gesichert. Diese waren wiederum mit Splinte gesichert.


    ABER, eventuell habe ich eine Lösung für den kleinen gefunden.


    Dazu aber später mehr, muss das erst mal in die Tat umsetzen.


    VG
    Alex

  • Schaut mal beim Wolf auf die Homepage, dort ist auch der Zusammenbau beschrieben.
    Dort ist ersichtlich das die Lichtleiste mit Werkzeug befestigt wird.

  • Hi


    ich war mittlerweile beim TÜV und
    dort wurde mir genau das gesagt:
    "Wenn man ein Werkzeug benutzen muss,
    ist es nicht beweglich!"


    Okay, also wird das auch so gebaut.
    Wenn ich dann TÜV habe, werde ich die
    2 Muttern gegen Flügelschrauben tauschen.


    Habe gestern die Selbstgebaute Auffahrrampe,
    wo auch das Kennzeichen angebaut wird,
    fertig montiert.


    Morgen werde ich die Rückleuchten und
    3 Eck Rückstrahler anbauen.
    Dann noch die Kotflügel, fertig.


    Bilder kommen im anderen Beitrag.


    VG
    Alex