Welche Werte im Fahrzeugschein gelten? Verwirrende Anmerkungen

  • Hallo,


    ich blicke bei meinem Fahrzeugschein nicht ganz durch wieviel ich jetzt wirklich anhängen darf. Eigentlich bin ich von den 2200kg ausgegangen aber die Anmerkungen unten verunsichern mich jetzt doch.


    Könnte mich jemand bitte aufklären?


    Foto2.jpg


    Ist das zulässige Zug Gewicht jetzt 4760kg oder 4960kg oder ist es 2510+2200=4710kg ? Darf ich im Anhängerbetrieg jetzt doch 2400kg anhängen?


    Das Fahrzeug ist ein 140PS 2liter TDI Sharan BJ 2012 mit vom Werk ausgerüsterter Anhängerkupplung.


    Das ist für mich als Laien doch alles ein wenig zu sehr Abgekürzt und unverständlich. Daher bitte bitte erklärt mir das.

  • Ist schon sehr verwirrend alles, aber hier mal die Lösung:


    1. Im Anhängerbetrieb ist Dein Gesamtgewicht vom Auto 50kg höher, also 2560kg. Die Hinterachse darfst du im Anhängerbetrieb mit 95kg mehr Belasten, das ist schon mal sehr sinnvoll und gut.


    2. Du Darfst 2200kg ziehen, dein zug gesamtgewicht beträgt 4760kg (2510+50+2200)


    3. Wenn du nur steigungen bis maximal 8% befährst, darfst du 2400kg anhängen, dann Beträgt dein zug gesamtgewicht 4960kg (2510+50+2400)

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort.


    Das heist ja das ich auf der "fast" ebenen Strecke vom Kieswerk nach Hause meinen 2.5t Hänger bis auf 100kg GG beladen kann :-).


    Schönen Abend noch


    Wolfgang

  • Bei uns dürftest du jedenfalls nicht aus dem Kieswerk raus... dürften etwas mehr als 8% sein die es rauf geht, wenn man raus möchte.


    Es gibt aber so oder so nur wenige straßen mit mehr als 8%. von daher kannst du die so gut wie immer ausnutzen...

  • Hallo
    beachtliche Anhängelast für einen Scharan, solchen Aufwand kenne ich nur von Geländewagen/SUV. Weist du zufällig ob de Wagen nur die Anhängerkupplung ab werk hatte, oder gibt es da Vieleicht ein Ausstattungspaket "Verstärktes Fahrzeug für höhere Anhängelasten" oder so was???


    MFG S

  • Im Prospekt für den Sharan sind für die Diesel Modelle die 2200kg eingetragen. Das ist ohne jedes Zubehör so. Wir haben noch das DCC (Adaptives Fahrwerk) evtl ist daher die erhöhteLast von 2400kg möglich, aber das ist nur geraten.


    Wolfgang

  • Hallo !


    Das heist ja das ich auf der "fast" ebenen Strecke vom Kieswerk nach Hause meinen 2.5t Hänger bis auf 100kg GG beladen kann :-).


    Sogar mehr. Zur Ermittlung der tatsächlichen Anhängelast wird die momentane Stützlast vom der momentanen Gesammtmasse des Anhängers subtrahiert. Das ist völlig legitim. Von daher darf dein 2,5 Tonner im idealfall sogar 2,5 Tonnen ( ! gewogen auf allen 5 Rädern !) auf die Waage bringen. Wenn er genau 100Kg Stützlast hat wird die vom Sharan getragen (das darf der ja auch) und somit beträgt die tatsächliche Anhängelast 2400Kg.


    Gruß, Markus

  • Hallo



    Das musst du aber mal so einem Blauen Dorf Männchen erklären ;)


    Gruß

    Wir sollten uns auf unser Kerngeschäft zurückziehen, Grillen und Fortpflanzen (Dieter Nuhr)


    STVO
    §19 Bahnübergänge
    (1) Schienenfahrzeuge haben Vorrang

  • Hallo !


    Das musst du aber mal so einem Blauen Dorf Männchen erklären ;)


    Keine Angst. Die wissen das, sogar "unbewusst". Die Radlastwaage ermittelt die tatsächliche Anhängelast, um das GG eines Anhängers zu erfahren müsste man Abkuppeln und noch eine Stützlastwaage verwenden.
    Im Falle eines Falles kann man noch den Joker ziehen und erfragen, warum sich das Spiel bei der "Auflastung ohne technische Änderung unter Anrechnung der Stützlast" ähnlich verhält.


    Gruß, Markus

  • dieses Märchen existiert leider immer noch in vielen Köpfen


    wenn die zul Anhängelast 2400 kg ist, dann ist sie das ohne wenn und aber


    ob der Hänger 2350 auf der Achse und 50 Stützlast, oder 2300 auf der Achse und 100 Stützlast hat ist dabei egal, nur darf er nicht über 2400 wiegen


    alles andere ist wunschdenken und schönrederei


    Gruß Mani

  • Frage 100 Polizisten, 30 sagen nein, 30 sagen ja, 30 sagen vielleicht, und 10 sagen keine Ahnung. Das ist eine neverending Story, und eine Diskussion macht nicht wirklich sinn... Wurde schon etliche male durchgesprochen, ohne eine Glasklare Antwort...

  • Zitat

    Ich kenne es nur so wie hier unten im Beispiel drei.


    Ich wusste schon vorher wo Du diesen Mist her hast, wird immer mal wieder als Quelle genannt


    aber das ist keine rechtliche Seite, wenn Du das im Gesetzestext findest, dann glaube ich dir, wirst Du aber nicht finden


    die Stützlast ist keine rechtliche Größe, da sie von viel zu vielen Faktoren abhängig ist


    Hersteller Kugelkopfkupplung, Hersteller Deichsel, Hersteller Anhänger, Hersteller AHK am Auto, Fahrzeughersteller selbst, zusätzlich Gesetzgeber was die Mindeststützlast beträgt, somit haben wir SECHS verschiedene Hersteller bzw Angaben, und keine ist allein verbindlich


    deshalb, ist es Blödsinn das die Stützlast dazu gerechnet werden kann, maximale Anhängelast ist das was der Hänger wiegt, egal wieviel davon auf die Achse und die Stützlast entfällt



    das Märchen was die Firma Kuhnert da verbreitet stammt noch aus der Zeit als es viele ungebremste mit 750 kg gab, 700 Achse, 50 kg Stützlast, die als Zentralachser zugelassen waren, hat aber nix mit der tatsächlichen Anhängelast zu tun


    Gruß Mani

  • Das sagt aber nicht nur die Firma Kuhnert, sondern auch viele andere, z.B. der TÜV Süd in seiner Anhänger-Broschüre, kannst ja mal danach googeln "plus einen kleinen Stützlast-Zuschlag".


    Die tatsächliche Stützlast zählt zur Zuladung des ziehenden Fahrzeugs, daher darf man ein klein wenig mehr anhängen, als es der eingetragenen Anhängelast entspricht. Das wird damit begründet, das die (tatsächliche) Stützlast nur eimal angerechnet werden soll.
    Gilt natürlich nur im Rahmen der erlaubten SL PKW und Anhänger, niedrigster Wert ist relevant.


    Trotzdem darf der Anhänger mW sein zulässiges Gesamtgewicht nicht überschreiten, es bleibt z.B. bei maximal 750 kg ungebremst.


    Meine Meinung ohne Gewähr :)

  • hab mir das vom TÜV mal rausgesucht, allerdings mußt das alles lesen



    in Verbindung mit den Absätzen davor und danach liest sich das wie


    "ein paar kg drüber macht nix, weil man braucht ja auch etwas Stützlast"


    aber das ist keine offizielle Angabe, weils die nicht gibt und in dem Fall wäre es ja nur 16 kg die man dann drüber wäre, wenn man die 4% Regel für die Stützlast nimmt



    wie schon öfters gesagt, die Stützlast ist bei Sattelanhängern, oder Zentralachsanhängern wichtig, bei solchen Fahrzeugen ist sie auch in die Papiere eingetragen, sonst nicht, aber da ist der Hauptgrund auch wegen der KFZ-Steuer


    Beispiel:

    Sattelzugmaschine ZGG 16 t der Auflieger dazu darf nochmal 24t haben = 40t


    so ein Auflieger hat aber meist so um die 32 t ZGG 8t Stützlast, 24t auf denn 3 Achsen, man zahlt aber nur für die 24 t abzüglich Eigengewicht die Steuer (Steuer ja nur nach Nutzlast)


    eine Sattelzugmaschine hat keine Nutzlast, mangels Ladefläche, aber sie hat ne zulässige Stützlast, auf die Sattelplatte, diese Last wird zur Steuerberechnung verwendet
    man zahlt also für die 8 t Stützlast Steuer die ja eigentlich der Auflieger geladen hat, und irgendwie ist daraus die Geschichte entstanden das die Stützlast dem Zugfahrzeug aufgeschlagen wird, daweil ist da nur die Steuer gemeint


    Gruß Mani

  • Hallo Mani !


    wenn Du das im Gesetzestext findest, dann glaube ich dir, wirst Du aber nicht finden


    Schau mal hier


    >>>Klick<<<



    Die in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 des Fahrzeuges unter O.1 bzw. O.2 aufgeführte "technisch zulässige Anhängelast" wird dort definiert.


    Zitat


     
    9. „technisch zulässige Anhängelast" (TM) bezeichnet die Höchstmasse eines oder mehrerer Anhänger, die von einem Zugfahrzeug gezogen werden können, entsprechend der Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achsgruppe auf den Boden übertragenen Last an einem mit dem Zugfahrzeug verbundenen Anhänger;


    Gruß, Markus

  • Hallo


    ich kenne dieses Schreiben und könnte nun einfach sagen, Ja und?


    das sind kein §§§ sondern Begriffsbestimmungen, also wie was berechnet wird


    und da steht ganz klar


    MC ≤ M + TM


    MC = zul Gesamtgewicht beider Fahrzeuge


    M = das Zugfahrzeug


    TM = der Anhänger


    wo steht was von der Stützlast? nirgends


    machen wir weiter und schauen TM genauer an


    Zitat

    9. „technisch zulässige Anhängelast“ (TM) bezeichnet die Höchstmasse eines oder mehrerer Anhänger, die von einem
    Zugfahrzeug gezogen werden können, entsprechend der
    Gesamtmasse der von den Rädern einer Achse oder Achs*
    gruppe auf den Boden übertragenen Last an einem mit dem
    Zugfahrzeug verbundenen Anhänger;


    auch dort kein Wort von Stützlast,


    würde man die Stützlast zum zgg dazurechnen dürfen und sie aufs Zugfahrzeug abwälzen können, müsste es 9a und 9b geben
    9a für Anhänger wie meinen Drehschemel der keine Stützlast hat und 9b für alle andern


    gibts aber nicht, weil die Stützlast in dem fall nicht wichtig ist, jedenfalls nicht zur Berechnung der MC usw, die richtige Stützlast interessiert nur wegen der fahrsicherheit, weil ohne Stützlast der Hänger unfahrbar wird und mit zu viel beim Auto die Hinterachslast, deshalb gibts die Vorschrift 4% 25 kg bla bla ba



    und wenn Du weiter unten bei den Sattelfahrzeugen mal schaust da steht


    (i) Nummer 2.10 erhält folgende Fassung:„2.10. Technisch zulässige Masse je Achsgruppe: .


    und noch weiter unten wird erklärt was das (i) bedeutet, nämlich


    Zitat

    Bei Anhängern oder Sattelanhängern sowie bei Fahrzeugen, die mit einem Anhänger oder Sattelanhänger verbunden sind, die eine
    bedeutende Stützlast auf die Anhängevorrichtung oder die Sattelkupplung übertragen, ist diese Last, dividiert durch die Erdbeschleu*nigung, in der technisch zulässigen Höchstmasse enthalten.


    wichtig ist das Wort "bedeutende" also nicht diese Spielzeugstützlast von 50 kg die die meisten PKW haben, sondern ne richtige Stützlast im Tonnen Bereich, und die ist dann auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen, und wird wie ichs oben erklärt hab beim Sattel dazu, bzw abgezogen


    aber nicht bei unseren popligen PKW Anhängern


    Gruß Mani

  • Gut das wir unseren Mani haben!
    Der beantwortet Fragen die keiner gestellt hat mir aber schon seit Jahren im Kopf rumschwirren (Steuer bei Sattelzügen). Vieleicht sollte man noch mal klarstellen das das Zulässige Gewicht des Anhängers um die Stützlast über dem Zulässigen Gewicht der Achse/Achsen liegen darf. Die Stützlast wird also wie eine Zusätzliche Achse behandelt.
    @manni 
    Ich habe 2 LKW einen VW Bus und ein Multicar bei beiden bezahle ich Steuer nach den Zulässigen Gesammtgewicht, bei welchen Fahrzeugen bzw. ab welcher größe bezahlt man nach Zuladung?


    MFG S

  • Hallo Stefan


    UPS hab das falsch geschrieben, nicht nach Zuladung sondern nach Gesamtgewicht, gestaffelt je 200 kg,


    also bei LKW immer, Anhänger auch, und alle die sonst auch nicht nach Hubraum zahlen


    ich habs schon x mal erklärt, such mal nach Zentralachsanhänger und Starrdeichselanhänger


    oder gug im KFZ Steuergesetz, da steht das auch


    Gruß Mani

  • Mal völlig abgesehen von der rechtlichen Diskussion möchte ich mal folgende Fragen stellen und beantworten. Ich finde das völlig logisch, was der Mani da sagt.


    Du hast einen Anhänger der wiegt sagen wir mal 300 Kg und dann füllst Du dort 100 Kg Sand rein. Der Anhänger hat eine Stützlast von 50 Kg.


    Was wiegt jetzt der gesamte Anhänger mit Sand?


    Richtig = 400 Kg.


    Wenn Du ihn jetzt an Dein Auto anhängst wird der Anhänger dann leichter?


    Richtig = nein. Dein Auto muss die 400 Kg ziehen und die sind die Anhängelast (Zuglast) des Zugfahrzeuges. Dabei spielt die Aufteilung der Kräfte in horizontale (Zuglast) und vertikale (Stützlast) Vektoren überhaupt keine Rolle. Hier geht es ausschließlich um das ZGG des Anhängers. Das hängt ja auch an der Kupplung.


    Oder anders gesagt, wenn Du nun einen Anhänger konstruieren lassen würdest, der 500 KG zul. Stützlast hat und wie in unserem Fall nur 400 Kg wiegt, würde der ganze Zug um 100 Kg leichter werden müssen. Das finde ich irgendwie unlogisch, daher brauche ich keinen Paragraphen dafür. :kapitulier:

    Viele Grüße aus Randberlin
    D. Düsentrieb