Blinkerüberwachung...Pflicht???

  • Hallo, ich hab soeben gelesen dass es so etwas wie eine Blinkerüberwachung für den Anhänger gibt und das es in Deutschland Vorschrift ist.


    1. Wo steht dass die Blinkerüberwachung Vorschrift ist?


    2. Was macht die Blinkerüberwachung wenn ein Blinker defekt ist?


    3. Wie funktioniert dieses 'Wunderwerk der Technik'?

  • 1.
    Wenn es Pflicht sein sollte, so betrifft es die PKW Elektrik, und nicht die des Anhängers. Und vor allem dürfte dies abhängig von der Erstzulassung des Fahrzeuges sein.


    2.
    Was sie macht ist von Fahrzeug zu Fahrzeug unterschiedlich. In modernen Fahrzeugen wird vermutlich die MFA dem Benutzer mitteilen, welches Blinklicht defekt ist. Bei alten Fahrzeugen gibt es eine zusätzliche grüne LED, welche beim blinken des Anhängers mit blinkt, und der Nutzer dadurch feststellen kann, ob der Anhänger mit blinkt. Eine weitere Möglichkeit ist die, das die Blinkfrequenz sich verdoppelt, und der Nutzer dadurch feststellen kann, das ein Lampe Defekt ist... Die Art und weise wie es dargestellt wird ist aber nicht vorgeschrieben.


    3.
    Wie das Funktioniert ist fast immer gleich. Ein kleines Steuergerät im Fahrzeug erkennt, ob ein Anhänger angeschlossen ist (das Kann über einen Kontakt in der Anhängerdose, oder durch messen der Anschlüsse erfolgen). Falls dies der Fall ist, der Anhänger beim blinken aber keinen Strom aufnimmt, so wird dies registriert, und auf eine der oben Dargestellten Möglichkeiten angezeigt. Bei Modernen Fahrzeugen kann die Bordelektronik auch einfach den Widerstand aller Anschlüsse messen, und dadurch feststellen, ob eine Lampe defekt ist. Bei LED Lampen kommt es deshalb häufig zu falschen Fehlermeldungen...

  • Hallo
    statt dem grünen Kontrolllicht
    (welches vom Blinkrelais Anschluss C4 ist)
    kann man auch ein Alutisches Signal verwenden.


    ABER seit der EU wird beides nicht mehr verlangt.


    VG
    Alex

  • Sorry Alex, das ist nicht korrekt.


    Eine Überwachnung der Anhängerblinker ist in D nach wie vor vorgeschrieben :police:, unabhängig vom Baujahr des Autos, Bj ist nur relevant für NL.


    Die Funktionsweise ist aber sehr unterschiedlich, wie von Fido schon geschrieben, hat aber mit dem Anhänger an sich nichts zu tun (außer dass LEDs evtl. problematisch sein können).


    Die Blinküberwachung mus auch ansprechen, wenn beide Anhängerblinker defekt sind, das gab vor einigen Jahren mal einigen Ärger mit bestimmten Tronic-Modulen.


    Es ist allerdings keine extra C2-Kontrolle wie bei den alten E-Sätzen erforderlich, aber irgendeine Anzeige muss ein, auch Summer oder eine Textanzeige im Display ist möglich.


    Grüße von einem der wenigen, der überhaut noch blinkt...


    Peter

  • Hallo



    eine Blinkerüberwachung ist Pflicht, wird beim TÜV auch oft getestet, nicht bei jedem, aber manche machen es


    ich kenne fünf verschiedene Systeme


    1. die alten tickenden Blinkerrelais, mit einem zusätzlichen Kontakt C2 genannt, an dem wird eine herkömmliche Lampe oder LED angeschlossen


    fällt am Auto oder am Hänger eine Birne aus, bleibt die Kontrolle dunkel, man sieht also nur das eine der drei Lampen nicht geht, aber nicht welche, das muß man selbst nachschaun


    2. und 3. sind die elektronische Steuergeräte mit Piepser oder Summer, diese merken über den Leitungswiderstand der Rücklichter das ein Hänger drann ist, fällt bei diesem nun der Blinker aus, bleibt bei der älteren Variante 1 der Piepser stumm, oder bei der neueren Variante 2 das dann der Piepser angeht, in beiden Fällen hat man eine akustische Kontrolle


    4. Variante ist noch etwas moderner, es gibt weder Piepser noch Lampe, trotzdem merkt die Elektronik das die Birne defekt ist, der Blinker wird dann schneller, wie man es auch vom Auto allein kennt, wenn eine Birne ausfällt, Nachteil, unter der Fahrt weiß man auch nicht welche Birne ausgefallen ist, kann ja auch eine vom Auto sein


    und die 5. Variante ist eine Anzeige im Bordcomputer die den Ausfall meldet, schon sobald man den Anhänger anhängt, wird auch wieder über den Leitungswiderstand gecheckt



    Problem bei allen Varianten sind neumodische LED Blinker, da die kaum Strom verbrauchen werden sie von keinem System erkannt, und daher immer als defekt erkannt, da hilft nur ein zusätzlicher starker Widerstand der die geforderten 21W verbrät und dem Blinkerrelais eine vorhandene Glühbirne vorgaukelt, Nachteil ist, wenn die LED Lampe wirklich ausfällt, merkt man es nicht, solange der Widerstand immer noch da ist


    es gibt schon ganz neue Systeme, da merkt ein extra Steuergerät ob die LED geht und schaltet dann den Widerstand auch ab, bzw der Widerstand ist in die Leuchte integriert


    Gruß Mani

  • Manche der modernen Module sind auch für Anhänger-LEDs geeignet, aber längst nicht alle.


    Einen Widerstand dazuzulöten kann evtl. helfen, aber auch nicht bei allen Autos; daher finde ich LEDs am Hänger derzeit meistens eher wenig sinnvoll.

  • wenn der Widerstand passt, geht das bei jedem Auto, die Elektronik kann nur den Strom messen der fliesst, wenn der Widerstand passt, passt auch der Strom


    ob da jetzt der Draht in der Lampe glüht oder der Draht im Widerstand heiß wird ist egal, der Effekt ist der gleiche, der Strom wird verbraten, einmal als Licht und Wärme einmal nur als Wärme


    wie gesagt, es gibt verschiedene Möglichkeiten, vom einfachen Widerstand für ein paar Euro , bis zum teueren 200 € Modul


    ob es jemanden das Geld wert ist? ich denke nicht, nur wegen so LED Lampen

  • Hi


    ich weiß von einem der hat eine
    AHK nachgerüstet und der TÜV-Prüfer
    hat ihm gesagt das er das nicht mehr braucht.


    Okay, dann falsche Info.
    Wunderte mich schon.


    VG
    Alex, der lieber eine Kontrollleuchte hat

  • Bei meiner nachgerüsteten ahk funktioniert das über die Blinkfrequenz. Wie ich finde die einfachste und simpelste ausführung.


    Wenn es unabhängig vom Baujahr ist, wie ist es dann bei ganz alten autos. Haben die das auch, oder wie?

  • Danke für die Hilfe,


    bei mir ging es konkret um eine Blinkerüberwachung welche mit einer AHK am PKW installiert werden soll. Frage beantwortet

  • Hätte mir halt vorstellen können, das es nicht immer eine pflicht diesbezüglich gab. Ich mein Früher gabs ja auch noch winker... Konnte dazu aber auch nichts finden. Nur den §54 der stvzo. Und darin steht, das die wirksamkeit angezeigt werden muss, wenn sich die leuchten nicht im sichtfeld befinden...


    Übrigens lese ich da auch raus, das mein auto vorne und hinten keinen Blinker braucht, sondern nur an den beiden Längsseiten:biggrins: Ist ja interessant zu wissen...

  • Zitat

    Übrigens lese ich da auch raus, das mein auto vorne und hinten keinen Blinker braucht, sondern nur an den beiden Längsseiten


    habs nicht nachgelesen, aber kann garnicht sein, weil z.B. der linke Blinker auch von rechts vorne zu sehen sein muß, Stichwort Sichtwinkel

  • An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten.


    So stehts da jedenfalls... Aus meiner sicht natürlich auch quatsch aber naja....



  • Sind diese Lösungen mit LED-Leuchten + einfacher Lastwiderstand
    (also ohne diese spezielle Überwachungsschaltung im Anhänger) überhaupt zulässig? :gruebel:


    Oder fahren inzwischen unzählige nicht StVZO-konforme Anhänger auf unseren Straßen? :shocked:


    Denn ein defekter LED-Blinker lässt sich dank der Lastwiderstände nicht erkennen.
    :police:


    In §54 (2) StVZO steht:

    Zitat

    Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.

    Quelle


    Dass sich diese Forderung nur auf das Zugfahrzeug beschränkt kann ich hier nicht heraus lesen.


    Soweit ich weiß muss das Zugfahrzeug eine Blinküberwachung haben. Das wars auch schon. Wenn das Zugfahrzeug jetzt z.b. mit Zugelassenen LED Blinkern nicht klarkommt macht man auch widerstände mit rein, und schon ist die Überwachung überbrückt...

    Soweit so gut. Ich weiß wohl, dass dies durchaus gängige Praxis ist. Aber ist es deswegen auch zulässig? :pfeif:


    Du meinst, man kann in etwa so argumentieren, dass das Zugfahrzeug dieser Anforderung ja entspricht, auch Anhängerblinker überwachen zu können.
    Dass der Anhänger seinerseits auch allen Zulassungsvoraussetzungen entspricht.
    Und dass es eben Pech ist, dass beide nicht so kompatibel zueinander sind, dass es funktioniert im Falle eines Falles.


    :klugscheiss: Dann stellt sich die Frage, darf so eine Kombination unter diesen Voraussetzungen überhaupt in Betrieb genommen werden? ;)


    Gruß



    Otto

  • Hallo


    es gibt LED Leuchten, da ist der Widerstand schon eingebaut, die Dinger haben E Prüfzeichen, und sind somit ganz klar erlaubt


    wie das rechtlich aussieht wen du jetzt die selben LED ohne Widerstand verbaust und dir selbst einen ausm Zubehör mit in die Leitung einbaust, kann dir vermutlich nicht mal ein Anwalt beantworten


    die Lampe selbst hat ja E-Prüfzeichen trotzdem die Kontrolle dann nicht geht, wenn Du dann selbst nen Widerstand einbaust zeugt das ja nur von deinem guten Willen, wie das dann bei nem Unfall aussieht, wenn die LED trotzdem nicht geleuchtet hat, tja, schwierige Frage


    Gruß Mani

  • Es gäbe mehrere Möglichkeiten die Blinküberwachung zu behalten.


    Möglichkeit 1 ist, das man ein c2 Relais hat, es gibt Relais mit Elektronik drin, diese haben einen Messshunt (extrem niederohmiger widerstand) Dieser ist passend um eine 21W Lampe mit etwas Tolleranz zu erkennen. Hat man nun einen LED Blinker mit vielleicht ~5W, liegt dieser außerhalb der Toleranz Also muss man den shunt entsprechend anpassen (verkleinern, hier könnte man einfach einen passenden shunt draht hinzulöten) und mit ein wenig getüftel Funktioniert die Blinküberwachung auch mit LED Blinkern. Dies ist dann natürlich Fahrzeug spezifisch...


    Es gibt ja auch Fahrende Raumschiffe, bei denen Funktioniert nichts wie es mal Funktioniert hat, sondern nur noch mit can bus und High-Tech Elektronik. Also kein C2 Relais. Man könnte auch eine zusatzelektronik in die Rückleuchten einbauen, welche einen Last widerstand hat. Diese Elektronik überprüft die LED, und schaltet den Last widerstand ab, sobald die LED unterhalb des Eingestellten Stromes arbeitet. Da die Modernen can bus Raumschiffe dies aber ohne einschalten der Blinkleuchte mit einem kleinen Prüfstrom messen können, ob die Leuchte funktioniert, bräuchte man ein Relais, welches in beiden Positionen bleibt. Könnte sicherlich auch ohne Relais, und nur mit Elektronik Funktionieren. Hierzu reichen meine Elektronik Kenntnisse aber nicht ganz aus.


    Eventuell würde auch ein zusätzlicher kleinerer widerstand helfen.
    Beispiel:
    Normale Lampe: 21W
    LED Lampe: 5W
    Leistungsschwelle Blinker Defekt: 10W
    Zusatz widerstand: 7W
    Im Normalfall Arbeitet Der Blinker und der Widerstand mit 12W. Geht der Blinker Kaputt fließen nur noch 7W und der Blinker wird als Defekt erkannt...
    Leider ist das sehr umweltabhängig. Durch die Geringe Differenz von nur 5W könnte es je nach Temperatur, Steckverbindung oder Ladezustand der Batterie etc. sein, das ein Funktionierender Blinker als defekt erkannt wird, oder ein defekter als Funktionierend.


    Weil man ja alles ganz genau nimmt, wäre weiterhin fraglich, ob dieser Eingriff in die Fahrzeugelektrik zulässig ist. Denn schließlich wurde die Durchgeführte Änderung nicht geprüft, und hat kein Prüfzeichen oder ähnliches. Man bräuchte also ein Gutachten, oder Einzelabnahme????


    Wenn es so etwas nicht frei käuflich zu erwerben gibt, würde ich daraus schließen, das man Pech gehabt hat, wenn die Fahrzeugkombination so nicht Funktioniert, und dürfte sie nicht in Betrieb nehmen.


    Und was lernt man daraus? Entweder keine LED Lampen Oder einfach zusätzlich 21W verbrutzeln, und hoffen das nichts passiert...

  • Und was lernt man daraus? Entweder keine LED Lampen Oder einfach zusätzlich 21W verbrutzeln, und hoffen das nichts passiert...

    Was spricht denn dann überhaupt für LED-Rückleuchten?


    Gruss georg123

  • Optik, und die Haltbarkeit vermutlich.


    Wer beim Blinker an geringeren Stromverbrauch denkt, sollte das denken lieber lassen.


    Gibt zwar eine menge möglichkeiten das ganze mit Blinküberwachung zu realisieren, aber das ist halt mit Aufwand (Kosten) verbunden.


    In der Tat ist es ein Fehler im Gesetz. Es müsste fest Definiert sein, ab wann der Blinker Kaputt ist, und wie viel er mindestens verbrauchen muss. Und wenn das Leuchtmittel weniger verbraucht, muss halt eine Elektronik rein, die das Funktionieren des Leuchtmittels überwacht, und mit einem Last widerstand zu erkennen gibt.

  • LED bei Anhängern sind neumodischer Firlefanz :biggrins:


    Ich sehe da echt keinen Vorteil drin, ein normales Glühbirnchen kostet 1 Euro oder so, und bei modernen Autos gibt es öfters Probleme mit diesen Anhänger-Leuchten, ein Hänger ist ein Nutzfahrzeug und da sollte die Optik nicht ganz so wichtig sein.


    Bei BMW regen sich derzeit allerdings viele auf, dass die neuen 1er/3er noch mit konventionellen Blinkern ausgerüstet sind, anscheinend ist das ein großes Problem, das nun auch auf die Anhängerwelt übergreift ;)