Bootstrailer: Fragen zu Versicherung, KFZ-Steuer, grünes Kennzeichen?

  • Ich vermute, dass ergibt sich ganz allein aus der Zulassung. Bei Bootsanhänger steht konkret SDAH für Sportgeräte, Bootstransporter. Der Rennwagen ist sicherlich laut Definition ein Sportgerät, jedoch kann der Anhänger auch für den Transport normaler KFZ genutzt werden. Damit ist Zweckbindung des Anhängers für Sportgeräte ausgehebelt und die Befreiung nicht mehr gegeben.


    wenn der Anhänger anders benutzt wird als in der Betriebserlaubnis beschrieben,erst dann ist die Steuerbefreiung nicht gegeben.


    ich habe zur Zeit einen Pferdeanhänger auf dem Hof und der darf nur für Sportpferde benutzt werden,dabei ist es egal ob ich den auch für andere Zwecke benutzen kann.
    es passt ja alles mögliche da rein und es bleibt bei der zulassung mit grünem Kennzeichen.
    also keine Pferde zum Schlachthof oder für den Nachbarn ein paar Schweine oder Schafe,möglich ja aber mit dieser Zulassung nicht erlaubt.


    ich könnte Theoretisch den Autotransporter auch als Holztransporter oder für Schrottfahrzeuge benutzen ,auch nicht erlaubt und das grüne kennzeichen bleibt.


    wenn du bei einer Zweckentfremdung erwischt wirst dann bezahlst du Steuer und Versicherung nach solange wie das fahrzeug auf dich zugelassen ist.

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • Zitat

    wenn du bei einer Zweckentfremdung erwischt wirst dann bezahlst du Steuer und Versicherung nach solange wie das fahrzeug auf dich zugelassen ist.


    wenns so einfach wäre, wäre es schön


    Du bekommst ne fette Klage an Hals wegen Steuerhinterziehung, und bist anschliessend Vorbestraft, viel Spass mit ner grünen Nummer


    ich würde außer an einem reinem Bootsanhänger niemals ne grüne Nr hinschrauben, die Gefahr das man den mal anders nutzt ist einfach zu hoch

  • hast recht ne Anklage wegen Steuerhinterziehung und Versicherungsbetrug kommt oben drauf.


    hatte ich vergessen.


    mir egal hab 3 Anhänger zur Auswahl

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • Moin,


    der letzte Beutrag ist ja schon ein wenig her, aber ich will mal meine Erfahrung bzgl. dem grünem Kennzeichen aus der letzten Woche zum Besten geben.


    Ich habe mir einem zum Motorradanhänger umgebauten Bootsanhänger zugelegt. Dieser hatte die grüne Nummer von Anfang an und das ist schon sehr lange her :biggrins:



    Ich also zur Zulassungstelle um das Teil anzumelden. Auf Nachfrage meinerseits, ob ich auch ich das grüne Kennzeichen bekommen könnte/würde, erstmal große Augen und ein Blick in die Papiere und Abfrage bei der vorherigen Zulassungsstelle. Aussage der Zulassungstelle war, in den Papieren steht "Anhänger zum Transport von Sportgeräten und Kradtransport". Somit habe ich ebenfalls diese grüne Nummer bekommen und kann damit meine Mopeds in den Urlaub schauckeln, ebenfalls ist er versicherungsfrei, da übers Fahrzeug versichert.


    Soweit meine selbst gemachten Erfahrungen.

  • Ich bin mal gespannt auf die Erfahrung einer Polizeikontrolle eines "grünen" Sportanhängers mit nem angemeldeten Krad drauf. (Deine Beschreibung hörte sich nach nem angemeldeten Krad an)
    Ist jetzt nicht böse gemeint und ich will Dir das auch nicht wünschen, ich vermute aber, dass die Rennleitung das bei einer Kontrolle so nicht durchgehen lässt.


    Gruss georg123

  • Moin,


    ich habe bei der Zulassung besonders danach gefragt, ob ich auch ein angemeldetes Motorrad transpotieren darf und dieses wurde nicht verneint! Soviel ich weiß, darf die Zulassungstelle doch nur auf grün anmelden, wenn keine Bedenken bestehen und die Bedenken hatten sie nicht, weil zu der Eintrag lautete "Anhänger zum Transport von Sportgeräten und Kradtransport". Und das es sich um einen Kradtransport handelt, kann man ja schlecht leugnen. Ok, ich muß zugeben, dass ich den Eintrag so auch noch nicht gesehen hatte.


    Ich weiß auch nicht, ob ich es als Nutzer mit dem Schein wissen muß und mir im schlimmsten Fall eine Steuerhinterziehung angedichtet werden kann. Ein wenig Vertrauen darf/sollte man doch in die Behörden haben dürfen :kratz: zumal man im Gesetzestext keine Stelle findet, wo steht, dass es nur für Kradtransporte von unangemeldeten Motorrädern gilt (zumindest habe ich diese Stelle noch nicht gefunden).


    Gruss
    Manfred

  • Moin,


    ich habe bei der Zulassung besonders danach gefragt, ob ich auch ein angemeldetes Motorrad transpotieren darf und dieses wurde nicht verneint!


    Wie willst Du im Zweifelsfall eine behördliche Falschinformation nachweisen?


    Soviel ich weiß, darf die Zulassungstelle doch nur auf grün anmelden, wenn keine Bedenken bestehen und die Bedenken hatten sie nicht, weil zu der Eintrag lautete "Anhänger zum Transport von Sportgeräten und Kradtransport". Und das es sich um einen Kradtransport handelt, kann man ja schlecht leugnen. Ok, ich muß zugeben, dass ich den Eintrag so auch noch nicht gesehen hatte.


    Ich weiß auch nicht, ob ich es als Nutzer mit dem Schein wissen muß und mir im schlimmsten Fall eine Steuerhinterziehung angedichtet werden kann.

    Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.


    Ein wenig Vertrauen darf/sollte man doch in die Behörden haben dürfen :kratz: zumal man im Gesetzestext keine Stelle findet, wo steht, dass es nur für Kradtransporte von unangemeldeten Motorrädern gilt (zumindest habe ich diese Stelle noch nicht gefunden).

    svengausch hat am 14.02 aus der FZV zitiert: "Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden". Das wurde bisher immer so ausgelegt, dass sich Sportzwecke und Zulassung für den Verkehr ausschließen.


    Was ist eigentlich mit den vielen reinen Motorradanhänger, die mit schwarzer Nummer rumfahren. Warum sollte man das tun, wenn es auch ohne Steuer und Versicherung geht?


    Gruss georg123


    PS: Wahrscheinlich kannst Du Jahrzehnte so rumfahren, ohne dass Du einmal kontrolliert wirst. Selbst wenn Du kontrolliert wirst, kann es passieren dass die Rennleitung nur nach Deinem kaputtem Blinkerglas guckt oder das schicke Motorrad oder den tollen Anhänger bewundert.
    Aber wenn Du an einen genauen Gesetzeshüter gerätst, wird es aber unangenehm für Dich.

  • Gaaanz früher hatten die Motorradanhänger in Deutschland oft nur eine ABE und waren damit zulassungsfrei.


    Irgendwann kam man dann drauf, dass im Regelfall zugelassene Moppeds damit transportiert werden, daher besitzen die Motorradanhänger seit vielen Jahren normalerweise ein schwarzes Schild und müssen ganz normal Vericherung/KFZ-Steuer zahlen, im Ggsz. zu Boot- und Pferdeanhängern.


    Ich würde es daher nicht riskieren, damit zugelassene Moppeds zu fahren, das riecht nach Ärger.

  • Hallo


    Vorab: Dieses Thema mit Sport- oder Motorradanhängern betrifft mich nicht.


    Aber ich kann nicht verstehen, daß bei den Kosten für eine reguläre Zulassung so ein Aufstand gemacht wird.


    Den möglichen Ärger und alle anderen daraus resultierenden Unangenehmlichkeiten - nee, das wäre es mir nicht Wert. Und vom entspannten,


    sorgenfreiem Mehrfachnutzen mal ganz abgesehen.


    Darüber sollte mal Nachgedacht werden - aber jeder wie er meint.

    Gruß Alex
    - - - - - - -
    Jetzt auch bei mir: Schon länger im Hof: Wetschka/Klagenfurt 500kg(verkauft) und Auwärter GL 600kg, zerlegt


    Inventar: Auwärter 1200kg, EZ 94; Heinemann Z412, EZ 7/1980verkauft und Eifelland Deseo Plus LKK, 1000kg, Variante 1, EZ 2009 an


    Dacia Duster dCi 110 4x4 seit 19.7.2012 und 286.000 km . . .


    Bei manchen Leuten weiß die Linke nicht, was die Rechte tut - bei einigen hat man den Eindruck, daß die Linke nicht mal weiß, daß es eine Rechte gibt!

  • Wie willst Du im Zweifelsfall eine behördliche Falschinformation nachweisen?

    Ist jetzt ein bißchen OT: Ich habe eine Mail von der Polizei, daß ich mit meinem aktuellen Auto (1er BMW, zul. Anhängelast 1.200 KG) einen Anhänger mit zGG 1.300 KG und 100km/h-Zulassung ziehen darf und auch 100 km/h fahren darf. Ob der Richter mich damit allerdings durchläßt, weiß ich nicht - und probiere ich auch nicht aus. Dem netten Kollegen habe ich auf sein Versehen hingewiesen, nachdem wir das Thema hier final geklärt hatten.
    Will sagen: Die Chance, bei einer "normalen" Kontrolle erwischt zu werden, ist sehr gering. Anders ist es sicherlich bei einer Kontrolle durch geschultes Personal, welches die Regeln auch genau kennt - und den eventuell eintretenden Versicherungsfall, bei dem nicht gezahlt wird, weil ja keine Versicherung abgeschlossen wurde (!) will ich mir lieber nicht vorstellen. Da bezahle ich die EUR 13,-- für die Haftpflicht doch gerne.

  • Moin,


    ich will ja hier nix vom Zaun brechen und ob man es versteht oder nicht, aber warum immer den Kopf einziehen?


    Fakt ist, dass der Anhänger seit 1971 und auch nach der Grundrestaurierung mehrmals und immer als Kradtransporter mit grüner Nummer gelaufen ist und nicht nur mit der Bezeichnung "Sportgeräte". Weiterhin hat das ganze auch zwei Seiten, ersten ist Kradanhänger speziell eingetragen und zweitens muß ich wirklich beweisen, dass die Leute vom Amt einen Fehler gemacht haben und ich "Trottel" darauf vertraut habe, was und wie sie den Anhänger angemeldet haben?


    Desweiteren brauche und werde den Anhänger nur für Mopedtransport nutzen, denn für andere Sachen haben ich einen gebremsten 1000kg Anhänger.


    Gruss
    Manfred

  • Nutzung als Sportgeräteanhänger

    Zurzeit baue ich einen alten Bootstrailer um. (Grünes Kennzeichen!) Dieser wurde früher für einen anderen Bootstyp benutzt, ich möchte ihn nun für Kajaks und Canadier einsetzen. Deshalb verpasse ich ihm Systemträger aus Vierkantrohr, damit passt auch das einschlägige Transportzubehör aus dem Paddelsport.



    Nun bietet sich an, zusätzlich einen Fahrradträger zu montieren, dann hat man weniger Probleme bei Rückholungen nach einer Paddeltour auf einem Fluss. (Man stellt das Fahrrad am Zielort ab, und kann damit nach der Tour das Gespann (Auto und Trailer) wieder abholen!)

    Außerdem möchte ich zwei abschließbare Boxen montieren, dann habe ich einen Aufbewahrungsort für Spanngurte, Seile und weiteres Paddelzubehör.

    Ist mit einer dieser Maßnahmen das grüne Kennzeichen gefährdet? Alle An- und Umbauten dienen ausschließlich dem Sport, daher habe ich da seither keine Probleme gesehen!

    Ich bin mal auf Eure Einschätzungen gespannt!
    Wilhelm

  • Dann lass ihn nicht als Bootsanhänger sondern als Sportgeräteanhänger eintragen. Weil wenn du nur mit dem Fahrrad aufm Anhänger angehalten wirst (bei der Rückfahrt zum Zielort) isses ja auch schon eine zweckferne Nutzung. Oder du pfeifst aufs grüne Kennzeichen und meldest ihn richtig an - dann kannst statt Fahrrad auch nen Roller transportieren. Da Wasser meistens bergab fliesst, musst ja mim Fahrrad immer bergauf radeln - und das nach ner (mehr oder minder) anstrengenden Kajaktour.... ;)

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Moin,


    Bootstrailer brauchen als Anhänger für Sportzwecke keine eigene Versicherung, sind in der Regel aber mit in der Bootsversicherung. Bei meinem ist es so.
    Angehängt sind sie sonst über das Zugfahrzeug versichert, ein Risiko besteht aber wenn sie abgekuppelt irgendwo herumstehen und jemand stolpert darüber oder schrammt sich sein Auto kaputt, weil der Trailer nicht ausreichend kenntlich gemacht war.


    Willy