Bootstrailer: Fragen zu Versicherung, KFZ-Steuer, grünes Kennzeichen?

  • was kostet ein bootstrailer in der versicherung und den steuern?
    geht es da nach gewicht?
    was kosten grüne kennzeichen in der versicherung? darf man da nur mit einem bestimmten zugfahrzeug fahren?

  • Hi


    grüne Kennzeichen heißen nur das die Anhänger Steuerbefreit sind.


    Zitat


    Auszug aus: http://de.wikipedia.org


    „Grüne Kennzeichen“ sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund und ansonsten identisch mit dem normalen Kennzeichen. Sie werden für steuerbefreite Fahrzeuge, wie z. B. landwirtschaftliche Fahrzeuge, Fahrzeuge von gemeinnützigen oder Hilfsorganisationen, Schaustellerfahrzeuge und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Kräne und Betonpumpen) ausgegeben sowie außerdem für Anhänger mit bestimmtem Einsatzzweck, (z. B. für Boote, Segelflugzeuge, Hunde und Pferde).
    Bei Zahlung einer erhöhten Kraftfa hrzeugsteuer für das Zugfahrzeug (nicht bei PKW oder Krad) kann ein Lastanhänger steuerfrei gestellt werden. Allerdings darf ein solcher Anhänger nur von Fahrzeugen gezogen werden, für die eine erhöhte Kfz-Steuer gezahlt wird. Ausgenommen sind Anhänger für den Containertransport, die im kombinierten Verkehr verwendet werden. Der Anhänger ist ebenfalls steuerbefreit, unabhängig vom steuerlichen Status des Zugfahrzeugs.[29] Ausgegeben werden die grünen Kennzeichen von der Zulassungsstelle nur, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Finanzamt vorliegt. Die Fahrzeuge mit dem grünen Kennzeichen dürfen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Wird das Fahrzeug zu einem anderen Zweck verwendet, so ist das ein Vergehen gegen das Steuergesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.


    Ansonsten gelten die Üblichen Bedingungen:
    Zugfahrzeug muss für den Anhänger geeignet sein.


    Dabei ist es Egal ob du deinen Hund im Anhänger mit einem PKW,
    LKW oder Motorrad spazieren fährst.


    Versicherung geht nach Gewischt und der Versicherungsgesellschaft.


    Steuer brauchst du ja nicht bei grüne Kennzeichen, siehe oben.


    VG
    Alex

  • hallo ich glaube nicht das du beim Bootsanhänger überhaupt eine Versichering brauchts.


    ich hatte meinen Bootsanhänger mal vor 20 Jahren angemeldet und dann wurde nur das erste Blatt vom Schein der mit der KFZ Nr. an die Betriebserlaubnis getackert der Rest wurde abgeschnitten und weggeworfen.


    mit der Doppelkarte damals genauso durchgerissen und weggeworfen mit der Info das Bootsanhänger keine eigene Versicherung brauchen da sie ja fast nur rumstehen.
    wenn sie fahren werden sie automatisch über das Zugfahrzeug versichert


    habe in den 20 Jahren auch nie eine Versicherungsrechnung erhalten

    Saris 750 kg von 8.8.1980
    Volvo 850 Bj.96 mit Wohndose von Adria 1300 kg
    Blumhardt 24.000 kg manchmal auch 30.000 kg
    Als Gott klar wurde daß nur die besten Motorrad fahren schuf er für den Rest Fußball

  • also kann jeder den anhänger ziehen solange ein boot drauf ist? oder darf nur ich den anhänger ziehen?
    was kostet die versicherung bis 1t gesamtgewicht?

  • solange du den richtigen Führerschein hast darfst du den Anhänger ziehen ,egal mit oder ohne Boot.


    aber keine andere Ladung,nur Boot egal welches.
    Schlauchboot,Jolle,Rennboot,Katamaran alles was nach Boot aussieht.


    versicherung kostet beim grünen Kennzeichen fürs Boot normalerweise nichts ,evtl musst du beim Strassenverkehrsamt bischen drauf drängen auf versicherungfreiheit.


    bei mir kostet der normale Anhänger ca. 16 Euro im jahr also nicht der rede werd,Steuer auch soviel bei 750 kg.


    du musst selber nachfragen bei deiner Versicherung da die alles verschiedene Tarife haben

    Saris 750 kg von 8.8.1980
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  • versicherung kostet beim grünen Kennzeichen fürs Boot normalerweise nichts ,evtl musst du beim Strassenverkehrsamt bischen drauf drängen auf versicherungfreiheit.




    wo ist das rechtlich belegt das für einen bootsanhänger versicherungsfreiheit möglich ist?

  • frag doch einfach mal beim Straßenverkehrsamt nach ,die können dir eine Rechtsverbindliche auskunft geben.


    ich kann hier ja nur meine eigene Ehrfahrung reinbringen und der Glaubst du ja doch nicht

    Saris 750 kg von 8.8.1980
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  • bootsanhänger ,pferdeanhänger,Motorradanhänger und andere Sportanhänger kosten keine Steuer und keine Versicherung wenn die ein grünes kennzeichen haben.


    bekommst du aber nur wenn eine Betriebserlaubsnis ausgestellt ist,ist so ein kleiner Schein wie bei den Mopeds früher .


    dann darfst du aber nichts anderes fahren als das was da drin steht


    siehe die Beiträge vom 25.1 2012 dann brauch ich nicht alles wieder holen

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  • sag mal ist dein Account gehackt worden? du hast doch bisher nicht soviel Blödsinn geschrieben


    gestern willst uns weiß machen das man für ne NSL immer ne 13 pol Dose braucht und heute der Schmarrn das grüne Kennzeichen keine VS brauchen


    grüne Kennzeichen sind NUR von der Steuer befreit, Versicherung muß man trotzdem bezahlen


    wenn es mir nicht glaubst, dann gibs in Google ein, da kommen massenhaft Seiten der Zulassungstellen und Landratsämter, da kannst es überall nachlesen


    zb hier



    oder hier


    Zitat

    Wichtig zu wissen ist, wenn man ein grünes Kennzeichen haben will, dass diese nur von derZulassungsstelle ausgegeben werden und erst dann, wenn auch tatsächlich eine Zustimmung von dem jeweiligen Finanzamt vorliegt. In der Regel nehmen also Fahrzeuge sowie Anhänger, die grüne Kennzeichen haben, auch am öffentlichen Straßenverkehr teil. Dann ist zwar eine Steuerbefreiung vorhanden, aber diese ist nicht für die Versicherung gültig. Im Endeffekt bedeutet das, dass alle Fahrzeuge, die grüne Kennzeichen haben, genauso wie die anderen Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, versichert sein müssen.



    was Du meinst war vor über 20 Jahren mal gültig, damals gabs die Möglichkeit bei Sportanhängern einfach das Kennzeichen des Autos anzubringen, diese Zeiten sind lang vorbei, ich glaub das war auch 91 als das geändert wurde, und bis zu einem bestimmten Jahr mußten auch Altfahrzeuge eine eigene Zulassung erhalten, wer heute noch mit einem nicht zugelassenem Anhänger mit Wiederholungskennzeichen rumfährt macht sich Strafbar


    Gruß Mani

  • Nachtrag


    mit der änderung das auch Sportanhänger ein eigenes Kennzeichen haben müssen, wurde auch gleichzeitig die HU Pflicht eingeführt


    seit 1.9.2009 sind selbst an Lof Anhängern keine selbstgemalten Folgekennzeichen mehr möglich, auch diese brauchen seit dem richtige Blechschilder, sind aber wenn unter 25 kmh zulassungsfrei

  • ich habe dir hier nochmal was rausgesucht da deine Info teilweise von Wikipedia war und da kann jeder schreiben was er will.
    nur zur info mein Bootsanhänger hatte 1988 schon ein eigenes Kennzeichen.


    http://www.mit-pferden-reisen.…arzes-kfz-nummernschild-/


    http://www.pferd-versichert.de…inen-pferdeanhaenger.html


    versicherungsfrei immer noch auch wenn die Haftung geändert wurde 2002,aber aus diesem Grund ist es besser eine Versicherung abzuschliessen.


    das obige gilt auch für andere Sportanhänger,bitte Info bei der versicherung einholen und nicht dem Netz alles glauben


    auserdem will ich keinem weismachen das man die NL-Leuchte nur mit der 13 poligen betreiben kann,kannste auch über die 7 polige könnte nur Probeme geben wenn das fahrzeug gewechselt wird weil das bei jedem Wagen dann anders angeschloßen ist.


    das was du da zu den grünen Kennzeichen rauskopiert hast gilt nur für LKW und nicht für PKW ,du hast einiges weggeschnitten aus dem Text.

    Saris 750 kg von 8.8.1980
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  • meine Infos waren nicht aus Wikipedia, diese Seite lese ich grundsätzlich nicht, weil da jede Menge Mist drinn steht


    hättest Du mal richtig gelesen, ich habe geschrieben, das sind Zitate aus den HP der Landratsämter, und die müssen es ja wissen, wenn sie tagtäglich Anhänger zulassen

  • *Krapfen und Kaffee raushol*

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Bei der NL hat Mani natürlich recht, die NL ist in Deutschland schon seit über 20 Jahren Vorschrift, die Dauerplusbelegung auf Klemme 2 schon ewig verboten.


    Das Zulassungsverfahren bei Bootsanhängern ist etwas anders, beim Anhänger bekommt man einen KFZ-Brief vom Händler, beim Bootsanhänger lediglich eine Datenbestätigung oder ein COC, es besteht keine Zulassungspflicht, aber meines Wissens inzwischen eine Versicherungspflicht.


    Wobei bezüglich der Versicherungspflicht man widersprüchliche Angaben findet, sicher bin ich mir da auch nicht :confused:


    Auf jeden Fall muss man zur Zulassungstelle, bei der ein eigenes Kennzeichen zugeteilt wird.


    Hab nochmal nachgeguckt: das Pflichtversicherungsgesetz findet keine Anwendung für Anhänger, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen. Da Anhänger für Sportzwecke sind von der Zulassungspflicht befreit ( auch wenn sie ein Kennzeichen erhalten :( demnach besteht keine Versicherungspflicht bei diesen Anhängern, genau wie früher.


    Oder?

  • habe einen ddr HP 500 mit spiralfedern, aber ohne papiere und ohne typenschild.
    dazu einen originalen bootsumbau aus der ddr, also wo auf der deichselverlängerung ein typenschild vorhanden ist. aber auch ohne papiere.


    wollte den halt komplet als bootsanhänger auf die straße bringen.
    oder eher also "normalen" anhänger anmelden und dann die bootumrüstung eintragen?


    weiß nicht genau was zwecks abnahme durch tüv besser und kostengünstiger wäre, bzw. was ich dazu bräuchte...

  • Hallo habe einen HP 650.95 mit grünem Kennzeichen, muss Versicherung zahlen.Hab den allerdings vor 9 Jahren zugelassen.Letztes Jahr haben wir bei der Feuerwehr einen Bootstrailer bekommen der hat Folgekennzeichen und hat keine eigene Versicherung,möglicherweise hat sich inzwischen was geändert? Mfg

  • Ich schalte mich mal als außenstehender Versicherungsmann ein:
    Das KFZ-Pflichtversicherungsgesetz schreibt im § 2 (1), 6 c das Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen, von der Versicherungspflicht befreit sind.
    Dazu wirft man einen Blick in die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und findet dort die Anhänger beschrieben, welche befreit sind: § 3 (2), 2e: Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind [...] Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden.


    Damit wäre der Fall gelöst.

  • Dazu noch eine ganz simple Frage, zu der es wahrscheinlich keine einfache Antwort gibt:


    dürfte das Sportgerät auf dem Anhänger auch ein Fahrzeug sein, das zugelassen ist?
    Wer beurteilt das? Finanzamt? TÜV? Zulassungsstelle?


    Man könnte sich ja einen Rennwagen vorstellen, der angemeldet ist. Dass dieser dann ausser auf Rennveranstaltungen auch auf der Strasse fährt, wäre dann ja logisch, er müsste ja auch mal zur Werkstatt/ Probefahrt oder zum TÜV oder so.


    Gruss Ruddi

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    Anhänger:
    Doppel- Buggy- Transporter
    Westfalia 118001A
    2x Heinemann Klappi Z572B.


    Anhänger- Baustellen:
    Algema 3,0to
    Porsche 924 als Anhänger (in Arbeit)
    2x BIOD Extase
    BIOD Vacamobile- Aufbau
    Stolz 450Kg Buggy- Anhänger.

  • Ich vermute, dass ergibt sich ganz allein aus der Zulassung. Bei Bootsanhänger steht konkret SDAH für Sportgeräte, Bootstransporter. Der Rennwagen ist sicherlich laut Definition ein Sportgerät, jedoch kann der Anhänger auch für den Transport normaler KFZ genutzt werden. Damit ist Zweckbindung des Anhängers für Sportgeräte ausgehebelt und die Befreiung nicht mehr gegeben.