Anhänger zulassen, TÜV nachzahlen ?

  • Hallo in die Runde, hier ein Neuling mit gleich einer dringenden Frage !

    Wir haben uns vor dem Winter einen Anhänger HP 400 gekauft, dieser war schon länger (genaue Zeit weiß ich jetzt leider nicht aus dem Stehgreif) abgemeldet und der TÜV abgelaufen.

    Wir haben ihn uns nun ein wenig umgebaut bzw. aufgemöbelt, und wollen ihn im Frühjahr auf uns zulassen und müssen natürlich auch zum TÜV !

    Nun hat ein Bekannter gemeint, wir müssten nicht nur die neuen TÜV-Gebühren bei der Zulassung bezahlen, sondern auch alle seit dem letzten abgelaufenen TÜV (also als das Teil noch dem Vorbesitzer gehört hat) eigentlich fälligen TÜV-Termine nachzahlen !

    Stimmt das so, obwohl der Anhänger vom Vorbesitzer abgemeldet wurde ?

    Vielen lieben Dank vorab für Eure Antworten !

    Gruß,
    Sonnenschein

  • Nein, das stimmt so absolut nicht. Aber kuck doch mal genau einen Beitrag unter deinem: Rechtliches, Behördliches ==> Bootsanhänger und Werkstattfahrt
    Da gehts quasi um genau das gleiche Thema! ;)

    Wichtig ist in deinem Fall zusätzlich noch Eines: Ist der Hänger schon länger als 7 Jahre abgemeldet? Weil dann sind die Papiere verfallen und du musst neue beantragen. Falls nicht: Kein Problem, frischen Tüv machen und anmelden!

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Vielen Dank für Deine Antwort !

    Hab mir den Beitrag angesehen und zwischenzeitlich auch die Zeit gefunden einfach mal bei zwei unterschiedlichen TÜV-Stellen in der Umgebung anzurufen und nachzufragen, beide bestätigten mir dass nur eine TÜV-Gebühr zu bezahlen ist und die Plakette vom aktuellen Monat/Jahr vergeben wird, früher sei es wohl mal so gehandhabt worden dass da nachgezahlt werden musste, dies sei aber seit längerm nicht mehr so ! Wie gesagt, wurde von beiden TÜV-Stellen so auch bestätigt !

    LG Sonnenschein

  • so ist es, nur die Hamburger zahlen doppelt und dreifach :biggrins:




    ICH NICHT !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Gruß, Olaf


    Man kann ruhig blöd sein, man muß sich nur zu helfen wissen.

  • Hallo zusammen,
    bin ja noch recht neu hier und habe ein wenig geschmöckert im Forum.
    Habe mir ja, wie berichtet, einen HP 300 gekauft im Originalzustand mit Papieren.
    Soll heissen mit Brief und Abmeldebescheinigung.
    Jetzt lese ich hier von KBA (Kraftfahrbundesamt?) Daten. Mein "neuer" Hänger ist seit 1992 vorrübergehend abgemeldet. Brauche ich dafür neue Papiere oder gelten die alten noch?
    Habe eben beim schmöckern erstmal erfahren das Papiere verfallen.


    Gruß
    Erwin

  • Hallo


    genau genommen ist der Brief verfallen, damals galt noch die Regel, 18 Monate,


    danach ist §21 fällig


    aber manche nehmen das ned so genau, weils die Regel ja seit 2008 nimmer gibt und machen nur HU


    Gruß Mani

  • Schönen guten Morgen,

    ich hätte da nochmal ne Frage, da die TÜV-Stelle momentan noch nicht telefonisch erreichbar ist frage ich vorab hier schon mal :

    1. Ich habe jetzt gesehen dass der Fahrzeugbrief den wir haben ein Ersatzbrief ist, dort ist die Reifengröße nicht eingetragen, ansonsten scheint alle drinne zu stehen ! Der Anhänger wurde 2005 vorübergehend stillgelegt ! Ein Automechaniker aus dem Bekanntenkreis meinte nun zu mir, der Anhänger bräuchte deshalb (wegen der Reifengröße) eine Vollabnahme und auch nen neuen Brief, weil das nicht eingetragen wäre ! Stimmt das ? Muss ich nur deswegen mehr bezahlen (also die Vollabnahme) ?

    2. Wie komme ich denn am günstigsten zu der TÜV-Stelle ? Da er ja noch nicht zugelassen ist hab ich kein Kennzeichen und nix, und ich weiß auch nicht ob ich irgendwo nen größeren Anhänger herbekomme mit dem ich unseren "kleinen" zum TÜV bringen kann !

    Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte ! Vielen Dank vorab !

    Grüße,
    Sonnenschein

  • Du hast einen DDR Anhänger gekauft und die mußte ja Anfang der neunziger Jahre alle umgemeldet werden. Haben also westdeutsche Papiere bekommen, der Ersatzbrief ist daher normal. Wegen den Reifen mußt du bei TÜV oder Dekra anrufen, da macht sich eine Niedelassung am besten, da die Zugriff auf die relevanten Fahrzeugdaten haben. Der Anruf kostet nichts! Da kannst du auch gleich nach erfragen ob die Vollabnahme nötig ist. Die erstellen dir dann ein Datenblatt, wo auch deine Reifen drinstehen und damit bekommst du neue Papiere auf der Zulassungsstelle. Für die Fahrt zum TÜV kannst du dir entweder Kurzkennzeichen bsorgen, kostet bei uns mit einem Schild 18,50€ und kannst damit den Anhänger 5 Tage legal bewegen. Vorher bei der Versicherung eine Versicherungsnummer für ein KURZKENNZEICHEN holen!!!!! Ich bin auch schon nur mit der Versicherungsbestätigung zum TÜV gefahren, also ohne Kennzeichen, die Polizei hatte mich da mal angehalten, gab aber keine Problme, damals hatte ich noch die gute alte Doppelkarte im Auto liegen.


    Zu den Reifen: in meinem Schein stehen 185R14 als einzige Größe. Auf dem Anhänger sind aber 155R13 drauf. Damit war ich heute beim TÜV und habe problemlos die Plakette bekommen.

  • Danke für Deine Antwort !

    Ich habe eine Betriebsanleitung des Anhängers, dort stehen auch alle Angaben drinne, inkl. der Reifengröße ! Das müsste doch dann eigentlich auch reichen, oder ?

    Danke für die Info wegen dem "Anfahrtproblem", da werde ich mich mal weiter informieren !

    Grüße,
    Sonnenschein