Punkte in Flensburg?

  • Ich habe eine Frage zur Löschung.

    Im Februar 2019 hatte ich Premiere und den ersten Punkt in über 35 Jahren bekommen.

    Moralisch fühle ich mich am Unfall nicht schuldig, weshalb ich auch damit ganz gut leben kann.

    Jetzt ist aber eine Frage aufgetaucht und da komme ich nicht so ganz klar - auch google ist irgendwie nicht mein Freund.

    Laut der neuen Verordnung verjährt ein Punkt nach 2 1/2 Jahren, so weit ist das ja klar, aber wann beginnt die Zeit der Verjährung zu zählen?

    Ist das vom Tag des "Vergehens" an oder erst ab dem Tag des Bußgeldbescheides und/oder dessen Anerkennung durch den "Angeklagten".

    Dieser Bußgeldbescheid kam ja bei mir erst etliche Wochen später.


    Vlt. kennt sich jemand hier aus und hat entsprechende Erfahrungen gemacht!? ;)

  • Am Tag des Vergehens kann nicht sein.

    Da ist die Sache ja noch nicht rechtskräftig.

    Kannst ja immer noch Wiederspruch gegen einlegen.

    Wann die jetzt genau "eingetragen" werden weiß ich auch nicht.

    Aber rechnen würde ich erst nach Ablauf der Wiederspruchfrist.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Moin,


    die Verjährungsfrist beträgt nicht automatisch 2,5 Jahre....

    Es kommt immer darauf an, was man Dir vorwirft....

    Die Frist kann sogar bis zu 10 Jahre betragen...


    Wenn die Frist abgelaufen ist, werden die Punkte aber noch nicht endgültig gelöscht, sondern es beginnt die einjährige Überliegefrist...


    Fordere doch einfach mal online einen aktuellen Auszug an...

    Kostet nichts und Du hast es schwarz auf weiß, wann der Punkt weg ist ;)..


    Gruß Jens

  • Am Tag des Vergehens kann nicht sein.

    Da ist die Sache ja noch nicht rechtskräftig.

    Hatte ich auch gedacht, aber:

    Mein Bruder hat mal Einspruch eingelegt und später zurück genommen.

    Hintergrund war, dass bei dem alten System die Punkte nicht gelöscht wurden, wenn während der Verjährungszeit neue hinzu kamen.

    Durch das Aufschieben der Rechtskraft wurden dann aber die alten doch schon gelöscht, bevor die neuen Punkte hinzu kamen.


    Diese Tricks wollte man aber mit dem neuen System ja gerade vermeiden und jeder Punkt verjährt unabhängig für sich,

    auch wenn zwischenzeitlich neue hinzu kommen!

  • Die Verjährungsfrist von "Punkten" beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids zu laufen.

    Der Bußgeldbescheid wird i.d.R. rechtskräftig, wenn innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung kein Einspruch eingelegt wird bzw. nach Klärung, gerichtlicher Feststellung o.ä..

    Die Verjährungsfrist beträgt bei Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt 2,5 Jahre, bei Ordnungswidrigkeiten und Straftaten mit 2 Punkten 5 Jahre und bei Straftaten mit 3 Punkten 10 Jahre.

    Brenderup Tieflader, Typ 63, Ausführung A, 1 to, Baujahr 1999


    Fische sind statistisch gesehen die am wenigsten überfahrenen Tiere

  • Mein Antrag auf Auskunft ist nach Flensburg unterwegs, ich danke Euch für die Informationen.

    Unfall war am 8.2.2018, Bußgeldbescheid ist datiert auf den 26.4.2018, darin ist u.a. vermerkt:


    Das Kraftfahrtbundesamt wird bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides die Entscheidung mit 1 Punkt(en) bewerten.

    Diese Bewertung ist nicht Bestandteil des Bußgeldbesheides und somit nicht anfechtbar.


    Die Geldbuße überwiesen habe ich am 30.4.2018!

  • Die Auskunft kann man übrigens auch mit dem neuen Ausweis online vom Handy aus machen. Ohne Wartezeit etc. Er zeigt zwar an, dass das per Post verschickt wird, auf der nächsten Seite kann man dann aber das PDF herunterladen.

    Dort kann mann auch seine Fahrerlaubnisse und die auf einen zugelassenen Fahrzeuge inkl. jüngerer TÜV Historie und Zulassungshistorie seit Anbeginn der Zeit einsehen.


    Zu meinem Punkt:

    Tattag: 27.01.2018

    Ausstellung: 28.02.2018

    Rechtskräftig: 20.03.2018

    Tilgung: 20.09.2020

    Löschung: 20.09.2021


    Frist fängt also erst ab Rechtskraft an.

    Also effektive Frist seit Tattag 2 Jahre und 8 Monate. Durch verschleppen des Bescheides also 2 Monate längere Frist.

    Ein Schelm wer böses denkt.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Durch verschleppen des Bescheides also 2 Monate längere Frist.

    Ein Schelm wer böses denkt.

    Dafür hattest du den Punkt aber auch erst ab dem 20.03.18 ... obwohl du ihn schon ab dem 27.01.2018 "verdient" hattest :weg:

    Manfred

  • So, heute Info vom KBA bekommen:


    Tattag 08.02.2019

    Datum der Rechtskraft 14.05.2019

    Datum der Entscheidung 26.04.2019

    Mitteilungsdatum 27.05.2019

    Speicherungsdatum 28.05.2019

    Tilgungsdatum 14.11.2021

    Löschungsdatum 14.11.2022

  • Online kommt die Info sofort 8o

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
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    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

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