Zugfahrzeug ablasten

  • Hey,


    ich fahre einen T4 mit rund 1.600 kg leer und 2.800 zzG im Schein. Da ich nur B habe, kann ich damit nur einen 750 kg Anhänger ziehen. :/


    Gehen wir mal davon aus, dass das Leergewicht im Schein übertrieben ist. Ich fahr auf die Waage und messe 1.200 kg. Dazu lasse ich im Schein die Anzahl der Sitzplätze umtragen auf 4. (Hab eh nur Fahrer, Beifahrer und eine Doppelsitzbank drin).


    Dann könnte ich doch ohne technische Änderung ablasten auf

    1.200 kg (vollgetankt gewogen)

    + 75 kg Fahrer

    + 6 * 10 kg theoretisches Gepäck (10 kg pro angebrochener Meter Fahrzeuglänge)

    + 3 * 85 kg Mitfahrer (á 75 kg Person und 10 kg Gepäck)

    ===

    1.600 kg


    Dann dürfte ich die volle 1.800 kg Anhängelast ausnutzen, richtig?


    Grüße

  • Rein theoretisch kannst du ablasten klar, aber bevor du dir da was schönes ausrechnen kannst, würde ich das Gerät mal wiegen ;)

    Meist sind die gewichte sogar untertrieben.


    Mit einem netten Prüfer bekommst du auch fast null Zuladung eingetragen, ist in der Praxis aber Blödsinn.


    Allgemein ist hier die Anpassung der Führerscheins am sinnvollsten.


    Gruß benni

    Eduard Wiederholungstäter:thumbup:

  • Ablasten geht immer wurde mir gesagt, auch das Austragen von Sitzplätzen ist machbar.

    Evt. müssten dann Gurtbefestigungen entfernt werden.

    Und pro Person wird üblicherweise 68 kg + 7 kg persönliche Ausrüstung = 75 kg gerechnet.


    Meine Info vom TÜV!



    Ich habe das übrigens auch machen lassen bei meinem T4, hatte aber einen anderen Grund.

    Bei Fahrzeugen mit einer Nutzlast bis zu 600 kg konnte man damals für 5 Euro (vorher 10 DM) den Müll bei der Abfalldeponie abgeben,

    gewogen wurde nicht ;)

    Also hat mir mein Bekannter vom TÜV das zul. GG. abgelastet, damit die Nutzlast von 600 kg passte.

    Hatte damals auch noch Vorteile wegen der Einstufung in die Schadstoffklasse Euro I.

    Trotz G-Kat wurden Fahrzeuge über 2,5 to zul.GG. damals immer eingestuft wie ohne Kat.

  • Bei PKW darf die Anhängelast nicht das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs übersteigen.

    Nur Geländefahrzeuge (M1 M1G) dürfen bis zum 1,5 fachen des Gesamtgewichtes anhängen.

    Daher wäre das maximum 1750kg Anhängelast und zGg.


    Aber wie Benni schon schrieb, wiege die Kiste erstmal. N T4 auf 1200kg inkl. Tank zu strippen könnte herausfordernd sein. Der Tankinhalt sind alleine ja schon mal 90kg oder?

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

    Einmal editiert, zuletzt von xiszone () aus folgendem Grund: @Niklas42329 hat mich auf den Fehler mit M1 vs. M1G hingewiesen, danke.

  • Bei PKW darf die Anhängelast nicht das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs übersteigen.

    Nur Geländefahrzeuge (M1) dürfen bis zum 1,5 fachen des Gesamtgewichtes anhängen.

    Daher wäre das maximum 1750kg Anhängelast und zGg.


    Aber wie Benni schon schrieb, wiege die Kiste erstmal. N T4 auf 1200kg inkl. Tank zu strippen könnte herausfordernd sein. Der Tankinhalt sind alleine ja schon mal 90kg oder?

    M1 sind meines Wissens nach normale Kraftfahrzeuge. M1G sind doch Geländewagen oder vertausche ich hier gerade etwas?

  • Bei PKW darf die Anhängelast nicht das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs übersteigen.

    Guter Punkt.

    N T4 auf 1200kg inkl. Tank zu strippen könnte herausfordernd sein.

    Im Moment habe ich nichtmal Reserverad, Seitenverkleidungen oder Boden drin. Also leichter wird der auf jeden Fall nicht mehr. :saint: Stimmt schon, ich werd den einfach mal wiegen lassen und dann weitersehen.


    Danke für die Tipps, Grüße

  • M1 sind meines Wissens nach normale Kraftfahrzeuge. M1G sind doch Geländewagen oder vertausche ich hier gerade etwas?

    Ne, hast schon Recht. M1G, hab mich vertippt. ^^

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    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • Also hat mir mein Bekannter vom TÜV das zul. GG. abgelastet, damit die Nutzlast von 600 kg passte.

    Sorry, habe ich falsch verstanden, es geht hier überhaupt nicht um das Ablasten des zul.GG.!

    Ich kann meinen Beitrag nicht mehr löschen.

  • Wie wäre es wenn man einfach B96 macht, den Bulli so lässt wie er ist und den Anhänger dann auf 1450kg ablastet?

    Alles was dann nichtmehr auf den Anhänger darf kann dann ja in den Bulli...

    Ich kann das nicht nachvollziehen warum man einen Bulli ablasten will, mMn sind 2,8t das minimum an zgg für so ein Auto mit so viel Platz

    Nicht umsonst sind Auflastungen im Bereich t5 so beliebt

  • Doch ! ... Genau um das um das Ablasten des zul.GG. geht es dem TO.

    Gut, dann alles auf Anfang!

    Er sprach doch davon, das Leergewicht zu reduzieren, Ablastung GG ist doch überhaupt kein Problem,

    dann hat man eben weniger Nutzlast.

    Irgendwie stehe ich mir wohl auf dem Schlauch?

  • bevor ich mit so ner nackten Karre rumfahre die dann dröhnt und klappert, würde ich lieber nen Führerschein machen

    Ja, ist doch auch okay. :)

    Wie wäre es wenn man einfach B96 macht

    Könnte man auch machen. Scheidet für mich aber aus finanziellen Gründen aus. Wenn, dann gleich den BE, weil der Kostenunterschied zu klein ist. Aber dafür reicht die Kohle nicht und abgelastet ist der halt schnell.

    Er sprach doch davon, das Leergewicht zu reduzieren

    Naja, das zgG wird ja ausgehend vom Leergewicht berechnet. Um so niedriger das Leergewicht, desto höher die Nutzlast, bzw. die EInsparung beim zgG.


    Danke für eure Tipps, Grüße

  • Aber dafür reicht die Kohle nicht und abgelastet ist der halt schnell.

    Ablasten mit TÜV Bescheinigung und Eintragung und neue Papiere ist aber auch nicht billig.

    Wiegekarte musst du auch noch haben.

    96er liegt bei 300€ ablasten geschätzt bei 200€.

    Soviel sparst du da auch nicht.

    Okay, BE liegt bei 700€.

    Vielleicht ein wenig sparen und dann keine Sorgen mehr haben.

    Und halb so viel Rennerei.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Irgendwie stehe ich mir wohl auf dem Schlauch?

    Warum ? Hat er doch eindeutig geschrieben :

  • Mal angenommen der Würde wirkllich nur 1200kg leer wiegen, dann würden alle Leute n T4 kaufen weil man dann ja 1,6Tonnen! Nutzlast bei nem Fahrzeug mit 2,8t Zgg hat....

    Stell ihn mal auf die Waage, ich denke 1800kg LEER ist eher realistisch.

    Schau mal in div Foren, da bist auch schnell bei 2 - 2,2t leer wenn etwas mehr austattung drin ist.

    Selbst wenn du ihn dann auf 2,2t ablastest (was auch schon Banane ist mMn) hast noch ne Anhängelast von 1300kg über.

    Realistisch gesehen bleiben leider einfach nur 2 möglichkeiten:

    1. Führerschein machen, welcher genau sei mal dahin gestellt

    2. Das vorhaben mit den 1800kg Anhängelast sein lassen

  • B96 kostet ca. 250€, da hast du effektiv mehr von. Dazu dann n 1,3 Tonner als Anhänger und los geht die wilde Fahrt.

    Das Wiegen, Ablasten und Papiere ändern kostet auch Geld.

    Edda: Mercedes V-Klasse v250d, EZ 10/2018
    Eddi: Eduard Hochlader 3,1x1,6m, 1500kg zgG, 1,8m Hochplane, EZ 03/2017

    Frosti: WM Meyer Kühlkoffer 3x1,5x2m, 2700kg zgG, EZ 02/2020

    Heini: Heinemann Z1, 400kg zgG, EZ 04/1971

    Wiens Safety-Trailer CS 2002 (2to Bootstrailer), EZ 07/1982 (verkauft)
    Katy: VW Caddy 1.2 TSI, EZ 12/2014 (verkauft)
    Zitrone: Citroen C3, EZ 10/2002 (verkauft)

    Toom Baumarkt Stema 750-13 BJ 2015 (verkauft)

  • und weiß daher von was ich rede.

    Denn erleuchte uns doch. :) Wie viel wiegen die?


    Ich hab einen Caravelle ohne Verkleidung, nur Fahrer, Beifahrer und die Dreier-Sitzbank hinten drin ... leichter wird der glaub ich nicht mehr. :D


    Werd den wohl nachher mal wiegen, kost' ja nur 'n Fünfer.


    Mach mich schlau, was das Umtragen kostet, aber der B96-Schein würde mir bei dem aktuellen zgG ja auch nur 1.450 kg Anhänger erlauben. :( EIne Umtragung auf zgG 2.250 kg hätte mit 1.250 kg quasi den gleichen Effekt.


    Grüße