der Führerschein / Fahrerlaubnis Thread, hier könnt ihr nicht schwarz fahren

  • wo neulich mit dem DrehSchemel mit den einen Rad zu sehen war....


    Das gibst tatsächlich auch für Autos


    Was es nicht alles gibt,,,


    Gruß

    Hepp

  • Die gibt's bei uns sehr oft... Is vom Jay in der nähe

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Jepp, quasi nebenan ^^

    MfG,
    Jay


    Die globale Erwärmung ist endlich bei uns angekommen! *freu*


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.


    2022er Anssems AMT2000Eco - 2005er Humbaur Alu - 2006er WM Meyer Pferdetransporter und ehemals Westfalia Typ 118001

  • Die Arbeitsfassung der neuen Führerscheinrichtlinie ist draußen. Demnach wird es bei Verbrennern keine Erhöhung des ZGG bei Klasse B auf 4,25 Tonnen geben, allerdings bei Autos mit alternativen Antrieben schon. Voraussetzung: 2 Jahre Besitz der Klasse B.


    "two years after a driving licence, granted for category B, was issued for the first time it shall be valid for driving the alternatively fuelled vehicles referred

    to in Article 2 of Council Directive 96/53/EC13 with a maximum authorised mass above 3 500 kg but not exceeding 4 250 kg without a trailer."


    Quelle: https://ec.europa.eu/info/law/…Fuhrerscheinrichtlinie_de

    (Vorschlag für eine Richtlinie - COM(2023)127)


    Also bleibt der B96 bei Verbrennern noch sinnvoll. Was heißt das jetzt für Gespanne mit alternativem Antrieb der Klasse B? B96 wertlos?

  • Der Text zum B96 scheint nicht verändert worden zu sein:


    "motor vehicles in this category may be combined with a trailer having a maximum authorised mass which does not exceed 750 kg.

    Without prejudice to the provisions of type-approval rules for the vehicles concerned, motor vehicles in this category may be combined with a trailer with
    a maximum authorised mass exceeding 750 kg, provided that the maximum authorised mass of this combination does not exceed 4 250 kg. Where such a
    combination exceeds 3 500 kg, Member States shall, in accordance with the provisions of Annex V, require that this combination only be driven after:
    – a training has been completed, or

    – a test of skills and behaviour has been passed. Member States may also require both such a training and the passing of a test of skills and behaviour. Member States shall indicate the entitlement to drive such a combination on the driving licence by means of the relevant Union code specified in Annex I, Part E."


    (https://ec.europa.eu/info/law/…Fuhrerscheinrichtlinie_de)


    Liest sich für mich so, dass der B96 unverändert bleibt und somit bei den alternativen B-Fahrzeugen nicht mehr nötig ist. Aber mir fehlt irgendwie noch eine Info zum ZGG des Gespanns bei der 4,25-Tonnen-Regel.

  • Nichts wird so heiß gegessen , wie es gekocht wird:


    BE war ursprünglich auch so geplant, dass er ausnahmslos für jeden Anhänger über 750 Kg erforderlich sein sollte.


    Er kam dann aber fast so, wie es heute noch ist ... fast.


    Fast: denn anfangs war es so, dass man BE auch brauchte, wenn das zul. Gesamtgewicht des Anhängers über dem Leergewicht

    oder der zul. Anhängelast des Zugfahrzeuges lag.


    Mein Sohn durfte deshalb ohne BE mit meinen Fahrzeug mit 1980 Kg Gesamtgewicht mit unserem Wohnwagen (1500 ZGG) mit 100 über die Autobahn ... wohlgemerkt: ohne BE !

    Aber den leeren 1300 Kg Anhänger durfte er mit dem Jazz seiner Mutter nicht mit 30Km/h durch die Stadt ziehen, weil die zul. Anhängelast nur bei 1000 kg lag.


    Der Mist war dann sehr schnell bereinigt: nichts wird so heiß gegessen , wie es gekocht wird.

  • Ein Beispiel:


    Ich hätte FS Klasse B und hätte mir, sagen wir mal Anfang des Jahres ein E-Fzg geholt mit zGM 2600kg und einer Anhängerlast von 1600kg (gibt es ja mittlerweile)

    Um damit mein Wohnwagen 1500kg ziehen zu dürfen hätte ich ja den B96 gebraucht, der je nach Bundesland/Bezirk von 500-800€ kostet!

    Sollte das dann final so entschieden werden…..500-800€ fürn ……. bezahlt🤔🤔

  • Nur ist doch bis jetzt gar nichts final entschieden ?! Oder hab ich was verpasst ?

    -Egal wie tief man die Messlatte für den menschlichen Verstand ansetzt, jeden Tag kommt jemand und marschiert aufrecht drunter durch.

  • Nur ist doch bis jetzt gar nichts final entschieden ?! Oder hab ich was verpasst ?

    Richtig, ist ein Entwurf der Kommission. Nach dem finalen Beschluss durch die Kommission muss das auch erstmal in nationales Recht umgewandelt werden und das wird dauern.

  • Aber den leeren 1300 Kg Anhänger durfte er mit dem Jazz seiner Mutter nicht mit 30Km/h durch die Stadt ziehen, weil die zul. Anhängelast nur bei 1000 kg lag.

    Daran ändert auch BE nichts!

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Daran ändert auch BE nichts!


    Doch natürlich!
    Du kannst (und darfst) mit BE jeden Anhänger mitführen, dessen tatsächliches(!) Gewicht innerhalb der zulässigen Anhängelast deines Zugfahrzeugs liegt.


    Das ist, neben den vollen 3,5to Anhängelast, ja ein großer Vorteil des BE -> die tatsächlichen Gewichte zählen, nicht die zulässigen Gesamtgewichte.

    2018er Tema Carplatform 4020s Alu / Universaltransporter 2,7to zgG
    mit Stoßdämpfern und 100er Zulassung, im Bedarfsfall mit Plane+Spriegel

  • Daran ändert auch BE nichts!

    Warum ?


    Mit "B" darf man immer Anhänger bis 750 Kg zGG ziehen.


    Liegt das zul. GG des Anhängers über 750 Kg, darf die Summe der der zulässigen GG von Zugfahrzeug und Anhänger

    max. 3500 Kg betragen, um das Gespann mit dem "B" fahren zu dürfen.

    Dabei ist die Verteilung der zGG völlig egal, so lange man in Summe unter oder bei 3500 Kg bleibt.


    Der Honda Jazz hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1490 Kg ...

    und darf daher einen Anhänger mit einem zGG von 2010 Kg ziehen,

    so lange der leer ist oder max. bis zum tatsächlichen Gewicht der zulässigen Anhängelast von 1000 Kg des Jazz beladen ist.


    Das ist eindeutig mit "B" zulässig.


    Deshalb ist es auch zulässig einen leeren 1300 Kg Anhänger mit dem Jazz seiner Mutter mit 30Km/h durch die Stadt zu ziehen : mit "B"


    Und warum sollte das jetzt mit "BE" nicht mal gehen ?



    Merin Sohn hat dann 1 Jahr später den "BE gemacht".

  • Sorry, da habe ich mich vertan mit dem BE


    Das kommt davon, wenn man nicht nachdenken muss und alles fahren darf.

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung