Anhänger Vermietung Versicherung

  • Hi erstmal,

    Ich habe vor einem Anhänger Vermietung zu gründen. Versicherung hab ich bereits gefunden für selbstfahrervermietfahrzeug

    Allerdings habe ich eine äußerst wichtige Frage.
    viele bei mir im Umkreis vermieten ihre Anhänger privat ohne die passende Versicherung und auch einige Firmen vermieten Anhänger ohne sie als selbstfahrervermietfahrzeug versichert zu haben und das ganze zu preisen bei denen man kaum mithalten kann.
    wie kann man dagegen vorgehen? Habe heute mit dem Zoll telefoniert und selbst die können nichts machen bzw mir nicht weiter helfen! Irgend ein Tipp wie man das melden kann am besten anonym(wirft ja ein schlechtes Licht auf mich sonst ) wer ist dafür zuständig so etwas zu überprüfen ? Finanzamt okay wenn der jenige kein gewerbe dafür angemeldet hat aber die Versicherung ? Zulassungsstelle muss man bei Anmeldung ja auch darüber informieren und in die Fahrzeug Papiere eintragen lassen.
    danke schonmal

  • Danke, aber da hab ich gerade angerufen und die meinten sie können nur was machen wenn kein Gewerbe besteht, allerdings bei Firmen können sie nichts machen bezüglich Versicherung

  • Das mit der Versicherung der Gewerblichen liegt in Ihrer Hand.

    Da wird die Versicherung dann mit dem Versicherungsnehmer im Schadensfall klären.

    Da wirst du gar nichts machen können.

    Und wenn du jetzt schon Probleme damit hast die Preise konkurrenzfähig zu halten, solltest du über die Sache noch mal nachdenken ob es sich für dich lohnt.

    Gruß

    Harald


    Zum Glück bin ich anders als die Anderen! :pfeif:

  • Danke,

    Ja ich bin noch am rechnen ob das ganze klappt oder nicht.
    aber mir wurde gesagt man darf nicht ohne Versicherung als selbstsfahrervermietfahrzeug vermieten zudem müsse man das bei der Zulassungsstelle ebenso angeben und auch so zulassen..... 1x Jährlich zum tüv, usw

    Es kann doch nicht sein das alle einfach so vermieten ohne sich an die ganzen Vorschriften zu halten Gewerbe ist klar, Versicherung okay sollte ja deren Risiko sein aber Tüv usw ? Würde ich es genau so machen wäre es gar kein Thema dann hätte ich tüv alle 2 Jahre und 2/3 günstigere Versicherung aber das ist ja nicht Sinn und Zweck des ganzen

  • Privat darf ich meinen Anhänger ja verleihen an wen ich will! Natürlich darf ich dafür kein Geld nehmen! Also müsstest du erstmal Beweisen das es so ist.

  • Oelpi ja schon klar aber alleine eb..kl...... da sind bei mir im Umkreis von 30km ca 20 Leute die privat vermieten, beweisen wäre kein Thema da die ganz klar rein schreiben ZU VERMIETEN und dazu die Mietpreise pro Tag oder pro Woche z.b. autotrailer zu vermieten Tag 30,-€ und Woche 100,-€

  • Und wenn du jetzt schon Probleme damit hast die Preise konkurrenzfähig zu halten, solltest du über die Sache noch mal nachdenken ob es sich für dich lohnt.

    Ich selbst hatte vor Jahren mit meiner Versicherung auch das Verleihen vereinbart, musste dafür 30% höhere Versicherungsbeiträge zahlen und das bei der Steuererklärung (Kleingewerbe!) angeben, von der jährlich erforderlichen TÜV-Prüfung wusste ich allerdings nichts und wurde auch von niemandem darauf aufmerksam gemacht.


    Mich wollte man auch beim Finanzamt "anscheißen", aber dieser Schuss ging ganz böse nach hinten los... Ich liebe solche Menschen!


    Ich denke sogar, dass es heute statthaft ist, seinen Anhänger für eine kleine "Aufwandsentschädigung" ganz offiziell zu verleihen,

    sofern das Verleihen nicht dem Haupterwerb dient, wobei die Grenzen sicher fließend sein dürften.

    Genauso verhält es sich ja auch bei der "Nachbarschaftshilfe und Freundschaftsdiensten".

    Möglicherweise ist das auch der Grund, warum niemand tätig werden will!?

  • Hallöle,


    vielleicht hilft Euch das hier weiter: https://www.bav.de/service/oef…fahrzeug-durchsetzen.html


    Wer ohne Eintrag im Fahrzeugschein vermietet kann von Mitbewerbern zur Unterlassung aufgefordert werden.

    Und das sollte man auch tun.

    Gesetze gibt es ja nicht umsonst.


    Meine Vermietanhänger sind alle als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zugelassen. Und gehen jährlich zur HU. Das sollte der Prüfingeneur auch wissen. Ebenso wie die Zulassungsstelle.


    Grüße

    Andrea

    * Böckmann HB1 * Humbaur HKT132515 * tpv MB 3 * Vezeko Husky * Ifor Williams CT136HD * Ifor Williams HB 401 R *2x Ifor Williams HB 403 * Ifor Williams HB 506 R Flügeltür/Rampe * Ifor Williams 506 Standart

  • Bei der Zulassung muss man darauf hinweisen bzw. die merke es ohnehin, weil von der Versicherung eine spezielle EVB ausgestellt wird.


    Es gibt sehr viele "Privat"vermieter, die weder die entsprechende VS haben noch das Finanzamt informieren.


    Und bei den gewerblichen sind viele Anhänger auch nicht korrekt unterwegs, eben weil die Versicherung so teuer ist (wenn man überhaupt eine findet).

  • Bei der Zulassung muss man darauf hinweisen bzw. die merke es ohnehin, weil von der Versicherung eine spezielle EVB ausgestellt wird.


    Es gibt sehr viele "Privat"vermieter, die weder die entsprechende VS haben noch das Finanzamt informieren.


    Und bei den gewerblichen sind viele Anhänger auch nicht korrekt unterwegs, eben weil die Versicherung so teuer ist (wenn man überhaupt eine findet).

    Da hilft dann leider wirklich nur Anscheissen. Auch wenn das so gar nicht meine Art ist.

    Mein Umfeld versuche ich sauber zu halten. Hier hat eine Fahrschule Ihren Pferdeanhänger zur Vermietung angeboten und mir netter Weise mit Werbung drauf vor die Tür gestellt. Bei so was werde ich dann unbequem.

    Zulassungsstelle angerufen und nachgefragt, mir war klar was die sagen da der Anhänger mehr als ein Jahr Tüv drauf hatte.

    Die sind dann sehr nett der Sache nachgegangen weil es auch ein Verstoß gegen die Zulassungsverordnung ist und eine gewerbliche Versicherung/Zulassung noch lange keine Vermietung zulässt. Ebenso wie der so genannte Werkverkehr. Hier sind unterschiedliche Fahrer auf dem Werksgelände kein Problem, im freien Straßenverkehr schon.

    * Böckmann HB1 * Humbaur HKT132515 * tpv MB 3 * Vezeko Husky * Ifor Williams CT136HD * Ifor Williams HB 401 R *2x Ifor Williams HB 403 * Ifor Williams HB 506 R Flügeltür/Rampe * Ifor Williams 506 Standart

  • Privat darf ich meinen Anhänger ja verleihen an wen ich will! Natürlich darf ich dafür kein Geld nehmen! Also müsstest du erstmal Beweisen das es so ist.

    Da wirst Du dich umgucken wenn was passiert.... Der Halter des Zugfahrzeugs hat vieleicht seine Versicherung nicht bezahlt. Du haftest auf jeden Fall erst einmal mit oder wenn´s blöd läuft ganz. Aber halt verdient 8o

    * Böckmann HB1 * Humbaur HKT132515 * tpv MB 3 * Vezeko Husky * Ifor Williams CT136HD * Ifor Williams HB 401 R *2x Ifor Williams HB 403 * Ifor Williams HB 506 R Flügeltür/Rampe * Ifor Williams 506 Standart

  • Ebenso wie der so genannte Werkverkehr. Hier sind unterschiedliche Fahrer auf dem Werksgelände kein Problem, im freien Straßenverkehr schon.

    Deshalb schließe ich meine Anhänger ab, wenn Die einen Tag beim Kunden stehen bleiben. Als ich mit dem Kleingewerbe angefangen habe, bin ich bei einer Probefahrt mit dem LKW hinter meinem Anhänger her gefahren. Der Kunde wollte Grünschnitt entsorgt haben, ich habe einen Anhänger bei Ihm abgestellt und er hat noch 2 Touren selber damit gefahren. Folge: 5 Schlösser bestellt, jetzt werden die Anhänger abgeschlossen! Fertig.


    Andreas

    1. Anhänger: Rydwan (Polen) Baujahr 2019, 100er Zulassung, Neukauf
    2. Anhänger: Stema 750 kg, Baujahr 2014, 100er Zulassung, Eröffnungsangebot für 289€
    3. Anhänger: Brenderup Bravo 600 kg, Baujahr 1996, gebraucht bei Ebay gekauft
    4. Anhänger: Syland (Polen) 1300 kg, Baujahr 2016, 100er Zulassung, Neukauf

    5. Anhänger: Tema (Polen) 750 kg ungebremst, Neukauf 2019

    6. Anhänger: WM Meyer 1500 kg, Kipper, Neukauf 2020

    7. Anhänger: Schubbodenanhänger, Neukauf 2022, 100er Zulassung

  • Ist ja dreist.... so eine ähnliche Geschichte habe ich vor Jahren auch erlebt.

    Altes G Modell wegen gerissenem Handbremsseil in die Werkstatt gebracht. Zu der Zeit ist die Werkstatt umgezogen. Zum vereinbarten Termin war mein Auto auf „Probefahrt“ unterwegs....

    Später gesehen, dass die Staubkappe der Hängerkupplung hinten drin lag?

    Die hatten Ihre Anhänger (höchstwahrscheinlich, beweisen konnte ich es nicht) mit meinem Auto herumgezogen!

    Die haben mich nie wieder gesehen!

    Gruß Mikka

  • Quasi mit deinen Auto Umgezogen.... Schon dreist <X

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


    Schreibe ich ROT, bin ich Moderator, schreibe ich schwarz, bin ich normaler User.



    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75

  • Da wirst Du dich umgucken wenn was passiert.... Der Halter des Zugfahrzeugs hat vieleicht seine Versicherung nicht bezahlt. Du haftest auf jeden Fall erst einmal mit oder wenn´s blöd läuft ganz. Aber halt verdient 8o

    Aus welchen Grund soll ich da mit haften??Mein Anhänger ist versichert ! Und nur weil er womöglich für sein Auto keine Versicherung hat muss meine Versicherung, schon gar nicht ich dafür bezahlen.

  • Aus welchen Grund soll ich da mit haften??Mein Anhänger ist versichert ! Und nur weil er womöglich für sein Auto keine Versicherung hat muss meine Versicherung, schon gar nicht ich dafür bezahlen.

    Äh, das hatte ich auch gedacht, aber es gibt neue Regeln.

    Autohaftpflicht und Anhängerhaftpflicht zahlen bei einem Unfall zu gleichen Teilen.

    Nix mehr mit Versicherung Zugfahrzeug haftet bei Unfall.

    Und der Geschädigte kann seine Ansprüche bei beiden Versicherungen zu 100% geltend machen.

    Wie die beiden Versicherungen das untereinander regeln, ist dann deren Sache.

    Ich habe auch groß geguckt, als ich das hörte.

    Auch wenn ich nicht höher gestuft werde, überlege ich mir zukünftig, ob ich den Anhänger noch verleihe,

    den Ärger brauche ich nicht.

  • Erst mal hier lesen...

    Ich fahre Verbrenner, ich brauche KEINEN Stecker! 8o


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    Humbaur HUK 152314

    Auwärter GL 75